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Krankentransporte mit Rettungswagen sind nicht rechtens

09.04.2015, 09:01 Uhr

Foto: R. Schnelle

Neuregelung in Baden-Württemberg nicht mit Rettungsdienstgesetz vereinbar

Die in Baden-Württemberg im Rettungsdienstplan und den Dispositionsgrundsätzen für 2014 enthaltenen Neuregelungen, wonach RTW in dringenden Fällen für Krankentransporte eingesetzt werden dürfen, stoßen auf rechtliche Bedenken. Zu diesem Schluss kommt der mit einer juristischen Untersuchung des Sachverhalts befasste brandenburgische Staatssekretär a.D. Winfrid Alber, der früher im Stuttgarter Sozialministerium die Verantwortung für den Rettungsdienst wahrgenommen hat. Das Sozialministerium war bis zu den jüngsten Landtagswahlen zuständig für den Rettungsdienst. Danach wurde dieser Aufgabenbereich dem Innenministerium übertragen.

Maßgeblich in dieser Frage, so der frühere Staatssekretär, sei die Rechtslage nach den einschlägigen Regelungen des Rettungsdienstgesetzes (RDG). Rettungsdienstplan und Dispositionsgrundsätze hätten im Vergleich zum RDG lediglich den Charakter nachgeordneter Verwaltungsvorschriften. Aus dem Regelungssystem des RDG ergebe sich für den Bereich der Notfallrettung, dass die bedarfsgerechten Vorhaltungen unter Beachtung der Hilfsfrist in jedem Rettungsdienstbereich in den Bereichsplan aufgenommen werden müssen. „Bei der Planung dieser Vorhaltungen wird zwar davon ausgegangen, dass die Hilfsfrist in einem Rettungsdienstbereich als erfüllt gilt, wenn sie in mindestens 95% aller in einem Jahr durchschnittlich anfallenden Notfalleinsätze eingehalten wird, jedoch stehen die verbleibenden 5% damit nicht zur freien Verfügung.“ Sie seien primär für Fälle höherer Gewalt vorgesehen. Einsätze der dafür vorgesehenen RTW im Krankentransport kämen deshalb nicht in Frage. Der einzig mögliche Weg, die teils überlangen Wartezeiten im Krankentransport im Südwesten abzubauen, sei, „die Versorgungsstrukturen im Krankentransport zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen“, lautet das Fazit der Untersuchung. (POG)

Mehr dazu in der RETTUNGSDIENST im Mai.

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