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Notärzte kritisieren „Notkompetenz“ im Notfallsanitätergesetz

06.06.2012, 11:49 Uhr

Foto: K. von Frieling

BAND legt Stellungnahme zum Referentenentwurf vor

Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) begrüßt in einer Stellungnahme die Vorlage des Referentenentwurfes zum Notfallsanitätergesetz. Insbesondere würdigt sie die Abkehr von einem Berufsbezeichnungsschutzgesetz (RettAssG) zu einem Berufsausübungsgesetz, die dreijährige Ausbildung, mit der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird (§ 13), sowie die Intention des Gesetzes, kein „notarztfreies Rettungssystem“ zu generieren.

Kritisch sieht die BAND die in § 4 Abs. 2 c beschriebenen heilkundlichen Maßnahmen. Sollte darunter die eigenständige Anwendung einer Narkoseeinleitung, die Thoraxdrainage und Koniotomie verstanden werden, so die Bundesvereinigung, so seien diese Fähigkeiten „selbst nach Abschluss des Medizinstudiums und der Qualifikation zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bei Notärzten nicht vorhanden.“ Vielmehr bedürften sie einer gesonderten Zusatzfortbildung. Wenn diese Maßnahmen im Rahmen der Notfallsanitäter-Ausbildung gelehrt werden und ihre Durchführung in der abschließenden Prüfung überprüft wird, resultiere daraus die verpflichtende Anwendung im Einsatzfall im Rahmen der Garantenpflicht. Damit sei die „Notkompetenz“ wieder präsent, die eigentlich mit diesem Gesetz abgeschafft werden sollte. Auch die Formulierung in der Begründung B Besonderer Teil zu § 4 beschreibe die alte „Notkompetenz“.

Kritisch gesehen wird auch § 5 Abs. 3 Pkt. 1, in dem auf die Leitung einer Schule durch einen Arzt verzichtet werde und nur eine hauptberufliche Leitung gefordert sei. Die BAND ist der Meinung, dass eine Schule für Notfallsanitäter auch einen verantwortlichen Arzt erfordert, wie dies auch bei anderen Heilhilfsberufen üblich sei. Ausdrücklich begrüßt wird aber die Aussage im Referentenentwurf, dass die anfallenden Mehrkosten der Ausbildung von den Kostenträgern des Rettungsdienstes zu tragen seien.

Den Referentenentwurf und die Anlagen dazu können Sie sich hier als zip-Datei herunterladen.

Weitersagen:

Kommentare

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06.06.2012, 12:01 Uhr von Marc
"... die Thoraxdrainage und Koniotomie verstanden werden, so die Bundesvereinigung, so seien diese Fähigkeiten „selbst nach Abschluss des Medizinstudiums und der Qualifikation zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bei Notärzten nicht vorhanden ..."

Ja, wie genial ist dies denn? Die BAND spricht ihren eigenen NA die Kompetenz ab – in einer offiziellen Stellungnahme!
06.06.2012, 12:31 Uhr von Hans
Aha. Und was passiert mit den bereits ausgebildeten RettAss? Wie läuft's mit den übergeleiteten RettAss (von denen auch ich einer bin), die an der Ausbildung zum NFS (was kommt danach, der EH-Tragenspezialist?) nicht mehr teilnehmen werden? Eine separate Ausbildung, um diesen Anschluss zu finden? Und wer trägt die Kosten? Oh man, das alles gleicht dem Motto: "Vorwärts, Kameraden, es geht zurück!"

Unglaublich (Perfalgan lässt grüßen).

Hans
06.06.2012, 13:03 Uhr von Stefan
Hallo Hans,

auf den Seiten des DBRD kann man den Entwurf komplett nachlesen.

In §28 Abs. 2 ist geregelt, wie der bisherige Rettungsassistent Notfallsanitäter werden kann. Entweder durch Ergänzungsprüfung (seit mehr als 5 Jahre RettAss vor Inkrafttreten des Gesetzes), 3 Monate Ausbildung und Prüfung (seit mehr als 3 Jahre RettAss vor Inkrafttreten des Gesetzes) oder 6 Monate Ausbildung und Prüfung (seit weniger als 3 Jahre RettAss). Alternativ kannst Du dich auch weiterhin Rettungsassistent nennen und keine Notfallsanitäter werden.

Grundsätzlich zu Begrüßen ist, dass der Fehler bei der Einführung des RettAss, die Leute per Handauflegung zum RettAss zu machen, nicht wiederholt wird.

Gruß,
Stefan
06.06.2012, 13:28 Uhr von E.
@Marc: Die BAND hat doch Recht. Welcher Notarzt kann denn sicher eine Koniotomie oder Thoraxdrainage durchführen? Sicher die wenigsten.

@Hans: Warum sollen wir RettAss die Fortbildung zum NotSan machen? Er bekommt auch nicht mehr Rechte als wir. Am Lohn wird sich auch nichts ändern. Fakt ist, dass der RettAss jetzt schon das alles macht, was ein NotSan lernen wird, nur hat dieser eine dreijährige Ausbildung. Sonst wird sich wohl nichts ändern.
06.06.2012, 14:13 Uhr von Arnold
Wo ist das Problem?

Wer sich ein wenig mit der Systematik befasst kommt schnell darauf, dass das neue NSanGesetz "NUR" die Ausbildung und deren Rahmenbedingungen regelt - NICHT die Kompetenzen als solche! Zudem enthält der genannte Paragraph beispielhafte und nicht abschließende Aufzählungen, nur mal so am Rande.

Die (arbeitsrechtlichen) Befugnisse werden wohl weiterhin durch Arbeitgeber/Ärztl. Leiter vor Ort geregelt. In absoluten Ausnahmefällen muss ich mich vielleicht auch mal auf den Rechtfertigenden Notstand i.S.d. §34 StgB berufen.

Was spricht generell dagegen, gewisse Maßnahmen in den Ausbildungsplan (!) mit aufzunehmen? Ob ich diese dann durchführen darf, ist m.E. auch zweitrangig. Wenn ich solche Maßnahmen aber erlernt hab, kann ich diese im Bedarfsfalle (besser) vorbereiten und dabei assistieren - richtig?

Etwas verwirrend ist die Ausschweifung der ärztlichen Kollegen bzgl. "Garantenpflicht" - dem kann ich leider nicht in Gänze folgen. Ich komme ursprünglich aus einem juristischen Beruf, daher hat das Phantasie-Konstrukt "Notkompetenz" auch noch nie wirklich mein Handeln bestimmt. Medizin und Recht sind mitunter auch mal zwei Welten wohl.
06.06.2012, 14:15 Uhr von St6efan
@E.: Hallo! Der Unterschied ist, dass du als RettAss dann nur noch Hilfsarbeiter bist! Ganz egal wie lange Du im Job bist.
06.06.2012, 15:22 Uhr von Flo
@E.: Spätestens wenn die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzte angepasst sind und diese keinen RettAss mehr kennen, wird der Arbeitgeber schon für den nötige Druck sorgen.
06.06.2012, 17:22 Uhr von Nico
Und was passiert mit den Rettungssanitätern?
Habe vor einem Jahr meine Ausbildung zum RettAss angefangen (berufsbegleitend); absoluter Stress! Hätte ich mir das sparen können oder was?
06.06.2012, 18:42 Uhr von Paulchen
Das, was die BAND hier offengelegt hat, ist in meinen Augen nur die Spitze des Eisberges. Und es wird auch (im Falle einer eventuellen Umsetzung des NotSanG) fast alles so bleiben wie bisher. Denn das Thema "Notkompetenz" werden wir auch noch in den nächsten 25 Jahren führen. Vielleicht in anderer Form, aber wir werden sie führen. Denn die BAND hat in meinen Augen ein ganz großes Problem mit uns Rettungsassistenten, was die Ausbildung betrifft. Denn ein Arzt muss viele Semester studieren, um seine "Kompetenz" zu erlangen. Ein RettAss nur (noch) zwei Jahre. Auch wenn die nachfolgende RD-Generation nach uns 3 Jahre lernen dürfen, so steht dies immer noch in keinem Verhältnis zu einem Arzt. Und genau hier ist 1989 ein Ego-Problem entstanden. Auf der einen Seite ist dies irgendwo auch nachvollziehbar, aber auf der anderen Seite wird diese Diskussion auf dem Rücken der Pat. geführt! Es wird immer über den "schlechten" RettAss gesprochen und diskutiert. Ich weiß, schwarze Scharfe gibt es auch in unserer Zunft. Doch wann fangen wir endlich mal an, über die "schlechten" Notärzte zu diskutieren? Denn von denen habe ich in meiner nun fast 10 Jahre dauernden Berufstätigkeit als RettAss so einige kennenlernen dürfen. Denn auf 10 gute Notärzte kommen bei mir 6, die im RD absolut nichts verloren haben. Da die sich schon bei ganz einfachen Sachen Schnitzer erlaubt haben, wo sich jeder Kollege vor dem Anwalt verantworten hätte müssen.
Bitte liebe Kolleginnen und Kollegen (auch die Notärzte unter Euch). Ich möchte überhaupt nicht das NA-System infrage stellen. Wir brauchen dieses System auch weiterhin. Nur wir müssen mal endlich langsam damit anfangen, uns auf eine gemeinsame Sprache zu verständigen. Aber zuvor muss alles auf den Prüfstand. Es darf keine heiligen Kühe im Rettungsdienst geben. Daher sollten wir uns nicht nur beim Pat. auf Augenhöhe bewegen, sondern auch ganz besonders in der Berufspolitik beider Parteien! Guten Abend
06.06.2012, 18:44 Uhr von Paulchen
PS: Arnold spricht mir u.a. aus der Seele!
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