Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. (BAND) begrüßt in einer Stellungnahme die Vorlage des Referentenentwurfes zum Notfallsanitätergesetz. Insbesondere würdigt sie die Abkehr von einem Berufsbezeichnungsschutzgesetz (RettAssG) zu einem Berufsausübungsgesetz, die dreijährige Ausbildung, mit der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird (§ 13), sowie die Intention des Gesetzes, kein „notarztfreies Rettungssystem“ zu generieren.
Kritisch sieht die BAND die in § 4 Abs. 2 c beschriebenen heilkundlichen Maßnahmen. Sollte darunter die eigenständige Anwendung einer Narkoseeinleitung, die Thoraxdrainage und Koniotomie verstanden werden, so die Bundesvereinigung, so seien diese Fähigkeiten „selbst nach Abschluss des Medizinstudiums und der Qualifikation zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bei Notärzten nicht vorhanden.“ Vielmehr bedürften sie einer gesonderten Zusatzfortbildung. Wenn diese Maßnahmen im Rahmen der Notfallsanitäter-Ausbildung gelehrt werden und ihre Durchführung in der abschließenden Prüfung überprüft wird, resultiere daraus die verpflichtende Anwendung im Einsatzfall im Rahmen der Garantenpflicht. Damit sei die „Notkompetenz“ wieder präsent, die eigentlich mit diesem Gesetz abgeschafft werden sollte. Auch die Formulierung in der Begründung B Besonderer Teil zu § 4 beschreibe die alte „Notkompetenz“.
Kritisch gesehen wird auch § 5 Abs. 3 Pkt. 1, in dem auf die Leitung einer Schule durch einen Arzt verzichtet werde und nur eine hauptberufliche Leitung gefordert sei. Die BAND ist der Meinung, dass eine Schule für Notfallsanitäter auch einen verantwortlichen Arzt erfordert, wie dies auch bei anderen Heilhilfsberufen üblich sei. Ausdrücklich begrüßt wird aber die Aussage im Referentenentwurf, dass die anfallenden Mehrkosten der Ausbildung von den Kostenträgern des Rettungsdienstes zu tragen seien.
Den Referentenentwurf und die Anlagen dazu können Sie sich hier als zip-Datei herunterladen.
- Links:
- www.band-online.de


Kommentare
Ja, wie genial ist dies denn? Die BAND spricht ihren eigenen NA die Kompetenz ab – in einer offiziellen Stellungnahme!
Unglaublich (Perfalgan lässt grüßen).
Hans
auf den Seiten des DBRD kann man den Entwurf komplett nachlesen.
In §28 Abs. 2 ist geregelt, wie der bisherige Rettungsassistent Notfallsanitäter werden kann. Entweder durch Ergänzungsprüfung (seit mehr als 5 Jahre RettAss vor Inkrafttreten des Gesetzes), 3 Monate Ausbildung und Prüfung (seit mehr als 3 Jahre RettAss vor Inkrafttreten des Gesetzes) oder 6 Monate Ausbildung und Prüfung (seit weniger als 3 Jahre RettAss). Alternativ kannst Du dich auch weiterhin Rettungsassistent nennen und keine Notfallsanitäter werden.
Grundsätzlich zu Begrüßen ist, dass der Fehler bei der Einführung des RettAss, die Leute per Handauflegung zum RettAss zu machen, nicht wiederholt wird.
Gruß,
Stefan
@Hans: Warum sollen wir RettAss die Fortbildung zum NotSan machen? Er bekommt auch nicht mehr Rechte als wir. Am Lohn wird sich auch nichts ändern. Fakt ist, dass der RettAss jetzt schon das alles macht, was ein NotSan lernen wird, nur hat dieser eine dreijährige Ausbildung. Sonst wird sich wohl nichts ändern.
Wer sich ein wenig mit der Systematik befasst kommt schnell darauf, dass das neue NSanGesetz "NUR" die Ausbildung und deren Rahmenbedingungen regelt - NICHT die Kompetenzen als solche! Zudem enthält der genannte Paragraph beispielhafte und nicht abschließende Aufzählungen, nur mal so am Rande.
Die (arbeitsrechtlichen) Befugnisse werden wohl weiterhin durch Arbeitgeber/Ärztl. Leiter vor Ort geregelt. In absoluten Ausnahmefällen muss ich mich vielleicht auch mal auf den Rechtfertigenden Notstand i.S.d. §34 StgB berufen.
Was spricht generell dagegen, gewisse Maßnahmen in den Ausbildungsplan (!) mit aufzunehmen? Ob ich diese dann durchführen darf, ist m.E. auch zweitrangig. Wenn ich solche Maßnahmen aber erlernt hab, kann ich diese im Bedarfsfalle (besser) vorbereiten und dabei assistieren - richtig?
Etwas verwirrend ist die Ausschweifung der ärztlichen Kollegen bzgl. "Garantenpflicht" - dem kann ich leider nicht in Gänze folgen. Ich komme ursprünglich aus einem juristischen Beruf, daher hat das Phantasie-Konstrukt "Notkompetenz" auch noch nie wirklich mein Handeln bestimmt. Medizin und Recht sind mitunter auch mal zwei Welten wohl.
Habe vor einem Jahr meine Ausbildung zum RettAss angefangen (berufsbegleitend); absoluter Stress! Hätte ich mir das sparen können oder was?
Bitte liebe Kolleginnen und Kollegen (auch die Notärzte unter Euch). Ich möchte überhaupt nicht das NA-System infrage stellen. Wir brauchen dieses System auch weiterhin. Nur wir müssen mal endlich langsam damit anfangen, uns auf eine gemeinsame Sprache zu verständigen. Aber zuvor muss alles auf den Prüfstand. Es darf keine heiligen Kühe im Rettungsdienst geben. Daher sollten wir uns nicht nur beim Pat. auf Augenhöhe bewegen, sondern auch ganz besonders in der Berufspolitik beider Parteien! Guten Abend