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Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

23.02.2012, 08:41 Uhr

Foto: K. von Frieling

Mitwirkung am Katastrophenschutz kann berücksichtigt werden

Der Niedersächsische Landtag hat gestern mit einem parteiübergreifenden Konsens von CDU, FDP und SPD die Novelle des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes nach einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport verabschiedet. Das neue Gesetz sieht vor, dass als Entscheidungskriterium für die Vergabe des Rettungsdienstes die Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, um Großschadensfälle bewältigen zu können, berücksichtigt werden kann. In § 5 Absatz 1 heißt es jetzt: „(1) Der Träger des Rettungsdienstes kann Dritte mit der Durchführung der Leistungen des Rettungsdienstes nach § 2 Abs. 2 und der Einrichtung und der Unterhaltung der Einrichtungen nach § 4 Abs. 4 ganz oder teilweise beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Beauftragte die ihm übertragene Aufgabe so erfüllt, wie dies der Träger des Rettungsdienstes selbst nach diesem Gesetz oder nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen tun müsste. Bei der Auswahl der Beauftragten können die Eignung und Bereitschaft zur Mitwirkung am Katastrophenschutz sowie zur Bewältigung von Großschadensereignissen berücksichtigt werden.“ Zudem wird ein neuer Absatz 2 eingefügt: „(2) Die Beauftragung nach Absatz 1 erfolgt innerhalb eines Rettungsdienstbereiches einheitlich entweder 1. durch die Erteilung eines Dienstleistungsauftrages oder mehrerer Dienstleistungsaufträge oder 2. durch die Erteilung einer Dienstleistungskonzession oder mehrerer Dienstleistungskonzessionen.“

Die vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser begrüßen die durch die Novelle des NRettDG erstmalig neu geschaffene Möglichkeit, Leistungen des Rettungsdienstes durch die Gewährung von Dienstleistungskonzessionen zu vergeben. „Das Gesetz ist die richtige Weichenstellung im Sinne einer umfassenden Versorgung. Wir empfehlen den kommunalen Trägern, diese neue geschaffene Möglichkeit einer Vergabe nach dem Konzessionsmodell zu nutzen. Dieses bietet große Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten“, so Johanniter-Landesvorstand Thomas Mähnert. „Damit hat der Landtag seine politischen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt und eine europa-rechtskonforme Regelung in das Rettungsdienstgesetz aufgenommen, die zugleich den gewachsenen, bewährten Strukturen in Niedersachsen Rechnung trägt“, ergänzt DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach.

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