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Rechtsstreit um Kosten für Tragehilfe im Rettungsdienst

17.09.2014, 10:58 Uhr

Foto: K. von Frieling

Kommune unterliegt vor Oberverwaltungsgericht

Um 152 Euro von der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) zu bekommen, zog eine Kommune in dem nördlichsten Bundesland vor Gericht. Die Freiwillige Feuerwehr der Kommune hatte der RKiSH diese Rechnung für eine Tragehilfe gestellt, die in ihren Augen über das übliche gebührenfreie Maß hinausgegangen war. Im vorliegenden Fall hatte das Rettungsdienstpersonal, bestehend aus Notarzt und drei Rettungsassistenten, eine Patientin reanimiert und dann die Feuerwehr zur Tragehilfe angefordert, um sie durch das Treppenhaus in den RTW befördern zu können. Dies ging der Kommune als Betreiber der Feuerwehr zu weit. Sie habe keine „Befreiung“ der Patientin geleistet – diese wäre nach dem schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetz gebührenfrei gewesen –, sondern lediglich den Rettungsdienst personell und ohne den Einsatz eigenen Geräts unterstützt.

Dieser Auffassung widersprach die RKiSH. Auch nach einer überstandenen und primär erfolgreichen Reanimation bestehe immer noch Lebensgefahr und zu deren Abwendung sei die Feuerwehr gerufen worden. Nun gab das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht der Rettungsdienst-Kooperation Recht. „Befreiung“ liege auch dann vor, wenn es um eine „Beendigung oder Minderung der lebensbedrohlichen Lage, mithin schlicht um eine Abhilfe durch Einsatz der Feuerwehr gehe“, heißt es in dem Beschluss (Az. 4 LA 48/14, 3 A 179/13). (POG)

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