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Sachsen schreibt Rettungsdienst europaweit aus

12.07.2012, 09:31 Uhr

Foto: K. von Frieling

Landtag erteilt Kommunalisierung eine Absage

Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der sächsische Landtag gestern das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ verabschiedet. Der Entwurf des sogenannten „Blaulicht-Gesetzes“ war vorher stark kritisiert worden und wurde dann in Teilen verändert, blieb im Grundsatz aber unverändert. Dies betrifft vor allem die europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes, an der Sachsen festhält. Bei der Bewertung der Unterlagen sollen künftig aber nicht nur wirtschaftliche Kriterien ausschlaggebend sein. Laut FDP-Politiker Benjamin Karabinski sorge der Freistaat damit für einen funktionierenden Wettbewerb „im Interesse der Qualität und im Interesse der Kosten des Rettungswesens.“ Einer Kommunalisierung erteilte der 31-jährige Landtagsabgeordnete eine Absage, der Staat solle sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und nicht als Unternehmer tätig werden.

Von der Opposition werden Versorgungslücken vor allem in ländlichen Bereichen befürchtet. Auch die Gefahr des Lohndumpings wird von den Grünen gesehen. So hätten die bereits vor Jahren durchgeführten Ausschreibungen zu schlechterer Bezahlung und schlechteren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Diese würden „den Rettungsdienst noch kränker machen“, so die Grünen-Politikerin Eva Jähnigen.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP finden Sie hier.

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