S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Sachsen schreibt Rettungsdienst europaweit aus

12.07.2012, 09:31 Uhr

Foto: K. von Frieling

Landtag erteilt Kommunalisierung eine Absage

Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der sächsische Landtag gestern das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ verabschiedet. Der Entwurf des sogenannten „Blaulicht-Gesetzes“ war vorher stark kritisiert worden und wurde dann in Teilen verändert, blieb im Grundsatz aber unverändert. Dies betrifft vor allem die europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes, an der Sachsen festhält. Bei der Bewertung der Unterlagen sollen künftig aber nicht nur wirtschaftliche Kriterien ausschlaggebend sein. Laut FDP-Politiker Benjamin Karabinski sorge der Freistaat damit für einen funktionierenden Wettbewerb „im Interesse der Qualität und im Interesse der Kosten des Rettungswesens.“ Einer Kommunalisierung erteilte der 31-jährige Landtagsabgeordnete eine Absage, der Staat solle sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und nicht als Unternehmer tätig werden.

Von der Opposition werden Versorgungslücken vor allem in ländlichen Bereichen befürchtet. Auch die Gefahr des Lohndumpings wird von den Grünen gesehen. So hätten die bereits vor Jahren durchgeführten Ausschreibungen zu schlechterer Bezahlung und schlechteren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Diese würden „den Rettungsdienst noch kränker machen“, so die Grünen-Politikerin Eva Jähnigen.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP finden Sie hier.

Weitersagen:

Kommentare

«1 2 3  »
12.07.2012, 09:50 Uhr von Jan
Hallo,

der Staat in Sachsen konnte ja nicht mal die Verfassung schützen (vgl. dazu die aktuelle Berichterstattung um die staatliche Blindheit auf dem rechten Auge).

Also sollte man der FDP-Logik folgend konsequenterweise Sachsen europaweit ausschreiben.
12.07.2012, 10:53 Uhr von Guido
Also wenn das Gesundheitswesen in einem Staat keine Kernaufgabe ist, na dann weiß ich es auch nicht. Wieso schreibt denn der Freistaat nicht auch den Polizeidienst aus? Das können Sicherheitsdienste in einem "funktionierenden Wettbewerb" „im Interesse der Qualität und im Interesse der Kosten" auch günstiger.
12.07.2012, 11:00 Uhr von chris
@Jan: Dass Ihre Enttäuschung als Kommunalisierungsverfechter groß ist, verwundert nicht. Sachsen hat der Vernunft Rechnung getragen. Ihr Angriff ist in diesem Zusammenhang mehr als deplatziert und völlig absurd. Sachsen folgt europäischer Rechtsprechung. Überdies hat man in Sachsen gut erkannt, dass es mehr als fragwürdig ist, wenn der Staat etablierten Unternehmen aus dem Markt mit eigenen Konstrukten (und durch Abgaben finanziert) verdrängt, die dann zum Teil sogar hochverschuldet (siehe RKiSH) am Markt agieren.
12.07.2012, 13:23 Uhr von Hagen
Wie gut, dass wir 31-jährige Berufspolitiker in den Landtagen und im Bundestag sitzen haben, die wissen, was gut (genug) für das Land ist - „im Interesse der Qualität und im Interesse der Kosten des Rettungswesens.“
12.07.2012, 15:40 Uhr von Hans
Nur gut, dass die Stelle dieses FDP-Politikers zur nächsten Landtagswahl sachsenweit ausgeschrieben wird. Dann kann er sich dem Wettbewerb stellen und wird wohl am Ende mit leeren Hände dastehen.

Eine arrogantere Rede im sächs. Landtag habe ich noch nicht erlebt. Selbst der Redner von der braunen Partei hat mehr Sachverstand gezeigt. Wie sich eine Landesregierung gegen das eigene Ja im Bundesrat stellt, nur um Klientelpolitik zu machen, ist schon ein Trauerspiel. Wenigstens die Grünen haben begriffen, was die Mitarbeit im KatS bei der Vergabe heißt.

Klassisches Eigentor der Privatisierungspartei. Das kommt davon, wenn man große Politik machen will.

Viele Grüße aus dem nichtkommunalen Sachsen
12.07.2012, 16:18 Uhr von Hellmut
@chris/Jan: Wieso ist die RKiSH "hochverschuldet"? Bitte Infos dazu.
12.07.2012, 17:22 Uhr von stefan
https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=E67E9A425674E53C40670E6405D5F79B.www02-1?submitaction=showDocument&id=8983707
Man muss dann nur die Sicherheitsabfrage eingeben und schon gelangt man zum Jahresabschluss 2010 der RKiSH
12.07.2012, 18:02 Uhr von chris
@hellmut: In der aktuellen Ausgabe der RKiSH findet sich auf Seite 5 ein Beitrag, in dem zusammenfassend steht, dass die RKiSH bilanziell überschuldet ist. Ein Insolvenzantrag muss aber (nur) deshalb nicht gestellt werden, da die Kreise bei ihren Forderungen gegenüber anderen Gläubigern im Rang zurücktreten. Im Klartext: Im Insolvenzfall gehen die Kreise u.U. leer aus mit ihren Forderungen. Anders ausgedrückt: Ein reguläres Unternehmen kann sich nicht die Absicherung (mit Steuergeldern) versichern und wäre pleite. Es lebe die Rekommunlisierung!

http://rkish.de/sites/rkish.de/files/RKiSH_News_12.03.pdf
12.07.2012, 21:18 Uhr von Harald
"Der Staat solle nicht als Unternehmer tätig werden" - Was für ein Hohn! Der Rettungsdienst ist nach meinem Kenntnisstand Aufgabe des jeweiligen Bundeslandes. Er gehört unmittelbar zur staatlichen Daseinsfürsorge. Dass hier Kosten gesenkt werden sollen auf dem Rücken der Bürger, halte ich für verfassungswidrig. Denn wenn hier indirekt eingestanden wird, dass ein ausgeschriebener Rettungsdienst billiger ist als ein kommunaler, bedeutet dies zwangsläufig Lohndumping und Qualitätseinbußen. V.a. sieht man auch in der Krankenpflege, dass hier viele Fachkräfte aus dem osteuropäischen Raum "abgeworben" werden, was dort wiederum zu einer Unterversorgung der dortigen Bevölkerung führt. Wollen wir wirklich damit leben, einen billigen Rettungsdienst zu haben, wenn hierdurch unsere KollegInnen Lohneinbußen haben und in unseren Nachbarländern Menschen nicht mehr versorgt werden?
12.07.2012, 22:20 Uhr von Jan
Moin,

Hellmut, die Erläuterungen muss der Chris liefern! Soweit mir bekannt, haben die Gesellschafter der RKiSH seit Bestehen der RKiSH bisher jemals keinen Cent dazu bezahlt. Es sind auch keine (vermutlich Steuer-)Abgaben notwendig gewesen, den wirtschaftlich agierenden kommunalen Rettungsdienst zu unterhalten oder zu gar zu stützen.

Chris Reaktion auf mein Posting war aber durchaus zu erwarten. Solche merkwürdigen Behauptungen sind in letzter Zeit schon öfter auch durch andere Neider zu vernehmen gewesen, werte ich selbst aber als mittlerweile nur noch als - leider - normalen Shitstorm im Internet und anderen Medien.

Da die RKiSH bisher auch noch niemanden jemals verdrängt hat, muss Chris mal Butter bei die Fische bringen oder besser die Tastatur durch Distanz zu seinen Fingern schonen.

Da Europa und insbesondere der in diesem Forum so oft zitierte EuGH auch den kommunalen Unternehmen, auch den kreisübergreifend Tätigen ein rechtmäßiges Agieren bescheinigte, sollte man sich erst belesen, dann lostippen. Das würde natürlich nur den einen oder anderen Beitrag hier nicht mehr ermöglichen.

Mir tun die Kollegen in Sachsen nur leid. Wir werden es leider erleben, wo der Sachse zukünftig singt.

Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat - vermutlich ohne die Erlaubnis von Chris - in einer vergleichenden Prüfung über die RKiSH jedenfalls folgende Bewertung veröffentlicht:

Ziff. 14.7.4: Die Verwaltungskosten der RKiSH liegen unter der Marge, die die Krankenkassen den Kreisen als Verwaltungskosten zubilligen. Durch die Konzentration der Aufgaben konnte ein umfangreiches Qualitätsmanagement mit einem Beauftragten installiert werden. Die Arbeitsabläufe wurden standardisiert. Dies hat zu Effektivitätssteigerungen in der Rettungsdienstverwaltung und im Einsatzdienst geführt. Die Kosten sind transparent dargelegt. Personalausfälle können durch entsprechende Synergien kompensiert werden.

Die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgabe durch die Gesellschaft führt nicht zu Einsparungen bei den Kreisen. Der Aufwand der Gesellschaft wird in vollem Umfang durch die Krankenkassen als Kostenträger refinanziert. Hätten die betroffenen Kreise diese Lösung nicht gewählt, sondern sich für die Eigenerbringung entschieden, wären die dann anfallenden Kosten - soweit sie bedarfsgerecht gewesen wären - von den Krankenkassen ebenfalls ersetzt worden. Gleichwohl ist dies ein Beispiel für eine gelungene Form der Zusammenarbeit. Durch die RKiSH ist eine hohe Professionalisierung in der gesamten Aufgabenwahrnehmung eingetreten, die auch von den Krankenkassen sehr begrüßt wird. Neben der Erschließung von Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitspotenzialen durch die Schaffung einer größeren Einheit liegt der wirtschaftliche Vorteil der gemeinsamen GmbH in der Bereitstellung des betriebswirtschaftlichen Kostenmanagements und somit in der Stärkung der Verhandlungsposition des Trägers.

Auszug aus LRH 42/43 - Pr 1647/2010 17. Juni 2011

Ich bedaure die Entwicklung für die Kollegen in Sachsen. Sehr geehrter Chris, auch Shitstorm im Internet wird durch Wiederholung nicht zur Wahrheit.

Jan
«1 2 3  »
Kommentar hinzufügen
Benachrichtigen Sie mich, wenn es neue Kommentare gibt.
Sicherheitsabfrage: 6 + 7 = 

Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder.

zum Seitenanfang
KontaktRSS
Stumpf + Kossendey Verlag, 2013
Impressum