Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der sächsische Landtag gestern das „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ verabschiedet. Der Entwurf des sogenannten „Blaulicht-Gesetzes“ war vorher stark kritisiert worden und wurde dann in Teilen verändert, blieb im Grundsatz aber unverändert. Dies betrifft vor allem die europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes, an der Sachsen festhält. Bei der Bewertung der Unterlagen sollen künftig aber nicht nur wirtschaftliche Kriterien ausschlaggebend sein. Laut FDP-Politiker Benjamin Karabinski sorge der Freistaat damit für einen funktionierenden Wettbewerb „im Interesse der Qualität und im Interesse der Kosten des Rettungswesens.“ Einer Kommunalisierung erteilte der 31-jährige Landtagsabgeordnete eine Absage, der Staat solle sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und nicht als Unternehmer tätig werden.
Von der Opposition werden Versorgungslücken vor allem in ländlichen Bereichen befürchtet. Auch die Gefahr des Lohndumpings wird von den Grünen gesehen. So hätten die bereits vor Jahren durchgeführten Ausschreibungen zu schlechterer Bezahlung und schlechteren Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geführt. Diese würden „den Rettungsdienst noch kränker machen“, so die Grünen-Politikerin Eva Jähnigen.
Den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und FDP finden Sie hier.


Kommentare
der Staat in Sachsen konnte ja nicht mal die Verfassung schützen (vgl. dazu die aktuelle Berichterstattung um die staatliche Blindheit auf dem rechten Auge).
Also sollte man der FDP-Logik folgend konsequenterweise Sachsen europaweit ausschreiben.
Eine arrogantere Rede im sächs. Landtag habe ich noch nicht erlebt. Selbst der Redner von der braunen Partei hat mehr Sachverstand gezeigt. Wie sich eine Landesregierung gegen das eigene Ja im Bundesrat stellt, nur um Klientelpolitik zu machen, ist schon ein Trauerspiel. Wenigstens die Grünen haben begriffen, was die Mitarbeit im KatS bei der Vergabe heißt.
Klassisches Eigentor der Privatisierungspartei. Das kommt davon, wenn man große Politik machen will.
Viele Grüße aus dem nichtkommunalen Sachsen
Man muss dann nur die Sicherheitsabfrage eingeben und schon gelangt man zum Jahresabschluss 2010 der RKiSH
http://rkish.de/sites/rkish.de/files/RKiSH_News_12.03.pdf
Hellmut, die Erläuterungen muss der Chris liefern! Soweit mir bekannt, haben die Gesellschafter der RKiSH seit Bestehen der RKiSH bisher jemals keinen Cent dazu bezahlt. Es sind auch keine (vermutlich Steuer-)Abgaben notwendig gewesen, den wirtschaftlich agierenden kommunalen Rettungsdienst zu unterhalten oder zu gar zu stützen.
Chris Reaktion auf mein Posting war aber durchaus zu erwarten. Solche merkwürdigen Behauptungen sind in letzter Zeit schon öfter auch durch andere Neider zu vernehmen gewesen, werte ich selbst aber als mittlerweile nur noch als - leider - normalen Shitstorm im Internet und anderen Medien.
Da die RKiSH bisher auch noch niemanden jemals verdrängt hat, muss Chris mal Butter bei die Fische bringen oder besser die Tastatur durch Distanz zu seinen Fingern schonen.
Da Europa und insbesondere der in diesem Forum so oft zitierte EuGH auch den kommunalen Unternehmen, auch den kreisübergreifend Tätigen ein rechtmäßiges Agieren bescheinigte, sollte man sich erst belesen, dann lostippen. Das würde natürlich nur den einen oder anderen Beitrag hier nicht mehr ermöglichen.
Mir tun die Kollegen in Sachsen nur leid. Wir werden es leider erleben, wo der Sachse zukünftig singt.
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat - vermutlich ohne die Erlaubnis von Chris - in einer vergleichenden Prüfung über die RKiSH jedenfalls folgende Bewertung veröffentlicht:
Ziff. 14.7.4: Die Verwaltungskosten der RKiSH liegen unter der Marge, die die Krankenkassen den Kreisen als Verwaltungskosten zubilligen. Durch die Konzentration der Aufgaben konnte ein umfangreiches Qualitätsmanagement mit einem Beauftragten installiert werden. Die Arbeitsabläufe wurden standardisiert. Dies hat zu Effektivitätssteigerungen in der Rettungsdienstverwaltung und im Einsatzdienst geführt. Die Kosten sind transparent dargelegt. Personalausfälle können durch entsprechende Synergien kompensiert werden.
Die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgabe durch die Gesellschaft führt nicht zu Einsparungen bei den Kreisen. Der Aufwand der Gesellschaft wird in vollem Umfang durch die Krankenkassen als Kostenträger refinanziert. Hätten die betroffenen Kreise diese Lösung nicht gewählt, sondern sich für die Eigenerbringung entschieden, wären die dann anfallenden Kosten - soweit sie bedarfsgerecht gewesen wären - von den Krankenkassen ebenfalls ersetzt worden. Gleichwohl ist dies ein Beispiel für eine gelungene Form der Zusammenarbeit. Durch die RKiSH ist eine hohe Professionalisierung in der gesamten Aufgabenwahrnehmung eingetreten, die auch von den Krankenkassen sehr begrüßt wird. Neben der Erschließung von Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitspotenzialen durch die Schaffung einer größeren Einheit liegt der wirtschaftliche Vorteil der gemeinsamen GmbH in der Bereitstellung des betriebswirtschaftlichen Kostenmanagements und somit in der Stärkung der Verhandlungsposition des Trägers.
Auszug aus LRH 42/43 - Pr 1647/2010 17. Juni 2011
Ich bedaure die Entwicklung für die Kollegen in Sachsen. Sehr geehrter Chris, auch Shitstorm im Internet wird durch Wiederholung nicht zur Wahrheit.
Jan