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300 Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikationen für Praxisanleiter

16.10.2020, 09:24 Uhr

Foto: P. Sierigk, Klinikum Braunschweig

Änderung der Notfallsanitäter-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beschlossen


Der Bundesrat hat am 9. Oktober 2020 Änderungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter beschlossen (Drucksache 491/20). Sie betreffen die berufspädagogische Zusatzqualifikation von Praxisanleitern, die von mindestens 200 auf dann 300 Stunden angehoben wurde. Die jährliche Fortbildung muss mindestens 24 Stunden betragen. Für bereits qualifizierte und bewährte Praxisanleiter ist ein umfassender Bestandsschutz vorgesehen. Um eine kontinuierliche Praxisanleitung nicht zu gefährden, wurde den Ländern zudem ein angemessener Übergangszeitraum ermöglicht.

In Anlage 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurde ferner geändert, dass der Einsatz in der Anästhesie- und OP-Abteilung durch ein dem Krankenhausumfeld gleichwertiges, simulatorgestütztes Training ersetzt werden kann, wenn es nicht vollständig in einem Krankenhaus sichergestellt werden kann. Das simulatorgestützte Training darf dabei nicht mehr als 70 Stunden umfassen. Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Ähnliches gilt für den Einsatz in der intensivmedizinischen Abteilung. Wird es durch ein simulatorgestütztes Training ersetzt, darf es nicht mehr als 30 Stunden umfassen. Diese Änderung tritt bereits am 1. Januar 2021 in Kraft. Voraussetzung ist in beiden Fällen aber, dass in Krankenhäusern keine ausreichenden Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen.

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