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ADAC darf IFA am Luftrettungsstützpunkt Leipzig ablösen

14.10.2005, 14:20 Uhr

Foto: ADAC

Endgültige Entscheidung im Vergabeverfahren gefallen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen lehnt mit Beschluss vom 12. Oktober dieses Jahres die von der Internationalen-Flug-Ambulanz e.V. (IFA) beantragte Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 2. Februar dieses Jahres ab. Vor dem VG Leipzig war die Klage der IFA gegen die Auswahl der ADAC-Luftrettung gGmbH als neuen Betreiber erfolglos geblieben. Nach Auffassung des 2. Senates des OVG war die Auswahlentscheidung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zu Gunsten des ADAC nicht zu beanstanden. Demnach soll die Luftrettung durch den ADAC als günstigstem Anbieter im Vergabeverfahren zukünftig durchgeführt werden.

Der bisherige Betreiber, die Internationale-Flug-Ambulanz e.V. (IFA), muss den Standort Leipzig nach über 15 Jahren Einsatzbetrieb, an die ADAC-Luftrettung gGmbH abgeben. Wie und wann die rot-weißen und weiß-silbernen RTH der IFA durch gelbe Engel des ADAC ersetzt werden ist noch nicht klar, dies muss in den kommenden Tagen regelt werden. Eine baldige Umsetzung des Urteils ist jedoch zu erwarten, womit schon bald "Christoph 61" und "Christoph Leipzig" im gelben Outfit schnelle Hilfe aus der Luft bringen werden. RETTUNGSDIENST wird in einer der kommenden Ausgaben ausführlich über die Vergabe des Luftrettungsstützpunktes berichten. (Scholl)

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