
Prof. Dr. Dr. Lechleuthner, Vorsitzender des Bundesverbandes der ÄLRD Deutschland e.V. (Foto: BF Köln)
Der Bundesverband der ÄLRD Deutschland e.V. (BV-ÄLRD) hat sich in einer Stellungnahme nun ebenfalls zum Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) geäußert. Darin hält der Bundesverband die NotSan-APrV tatsächlich für geeignet, „die Ausbildungsziele auch zu erreichen.“ Dies werde jedoch im Detail davon abhängen, wie die „Abfolge der Ausbildung und die Prüfungen konkret strukturiert und gestaltet“ würden. Dazu gehöre auch, dass für alle Prüfungen im ärztlichen Teil nur qualifizierte und erfahrene Notärztinnen und Notärzte als Prüferinnen und Prüfer eingesetzt werden. Ferner könnten nicht alle Ausbildungsziele bis zur umfassenden Beherrschung ausschließlich in den Rettungsdienstschulen vermittelt werden. Die eigentliche Feuertaufe sei dann erst die Ausbildung, die „in klinischen Einrichtungen am Patienten“ stattfinde.
Der genaue Katalog der in der Ausbildung zu vermittelnden Maßnahmen müsse erst noch zwischen ÄLRD, den Schulen und klinischen Einrichtungen abgestimmt und genau festgelegt werden. Auch der Bezug zu den „Vorgaben des ÄLRD bis zum Eintreffen des Notarztes“ in der NotSan-APrV solle beibehalten werden. Gerade auch aus haftungsrechtlichen Gründen erscheine es notwendig, dass „an allen Stellen der Bezug zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst als letztliche fachliche Aufsicht in der Praxis gewahrt“ bleibe.
Man wünsche sich ferner, dass mit Umsetzung des NotSanG und der NotSan-APrV alle Lücken geschlossen werden, die es zuvor ermöglicht hatten, „berufliche Vorerfahrung vor Beginn der Ausbildung zum Notfallsanitäter auf die praktische Ausbildungszeit“ anzurechnen. Vielmehr sollten nun in den Bestimmungen alle Voraussetzungen und berufliche Vorerfahrungen für eine Ergänzungsprüfung abschließend geregelt sein.
Die Stellungnahme können Sie sich hier herunterladen.