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Ärztekammer Nordrhein gegen Kompetenzausweitung für Notfallsanitäter

20.11.2023, 14:29 Uhr

Foto: R. Schnelle

Empfehlungen der Regierungskommission werden kritisiert


Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich in der vergangenen Woche mit deutlichen Worten zu den Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur Reform des Rettungsdienstes vom 7. September 2023 geäußert. Zu dem Vorschlag, die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern mit Bachelor- oder Masterabschluss deutlich auszuweiten und sie mit einer umfassenden fachgebundenen Heilkundeerlaubnis auszustatten, heißt es: „Notfallsanitäter können Notärztinnen und Notärzte in der Versorgung von zum Teil schwer oder lebensgefährlich erkrankten oder verletzten Patienten nicht ersetzen – auch dann nicht, wenn sie akademisch ausgebildet sind.“ Die Substitution des bisherigen Notarztsystems durch ausgebildete NotSan werde die notfallmedizinische Versorgung in NRW nicht verbessern.

Die Ärztekammer Nordrhein wendet sich mit ihrer Kritik nicht gegen eine interprofessionelle Zusammenarbeit, die die Kompetenzen des jeweils anderen Berufes schätzt, heißt es in der Pressemitteilung. Oberste Priorität müsse aber immer die Sicherheit der Patientinnen und Patienten haben. Die Qualifikation akademisch ausgebildeter NotSan sei nicht mit der von Notärztinnen und Notärzten vergleichbar, die ein Medizinstudium und in aller Regel zusätzlich eine mehrjährige fachärztliche Weiterbildung absolviert hätten.

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