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Ärztetag fordert Rettungsdienst im SGB V zu verankern

25.06.2012, 12:23 Uhr

Foto: K. von Frieling

Keine Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Delegierten des 115. Ärztetages in Nürnberg haben den Antrag zur Verankerung des Rettungsdienstes im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) von Dr. Paul Otto Nowak, Delegierter der Landesärztekammer Hessen und Mitglied des Arbeitskreises Notfallmedizin des Marburger Bundes, verabschiedet. Damit unterstützt der Ärztetag die geplante Bundesratsinitiative aller Bundesländer sowie die Forderungen der Notarztverbände und der Rettungsdienstorganisationen, den Rettungsdienst eigenständig im SGB V zu regeln.

Die Delegierten bekräftigten auch den Beschluss vom 113. Ärztetag 2010 in Dresden. Damals hatte der Ärztetag den Gesetzgeber aufgefordert, den Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport endlich eigenständig im SGB V zu regeln und als Teil der Krankenbehandlung anzuerkennen. Die Delegierten betonten, dass mit dem Entschluss keine Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen würden, da durch die Länderinitiative kein neues Leistungssegment Notfallrettung eingeführt wird, sondern es sich um eine Klarstellung im SGB V handelt.

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