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Air Zermatt und Air Glaciers erhalten Zuschlag für Helikopterrettung

30.11.2022, 14:48 Uhr

Foto: Air Glaciers

Luftrettung im Kanton Wallis bleibt bei den jetzigen Betreibern


Der eingeschränkte Verwaltungsrat der Kantonalen Walliser Rettungsorganisation (KWRO) hat nach Prüfung der vier eingegangen Dossiers am gestrigen 29. November 2022 einstimmig beschlossen, die Leistungsmandate für die Luftrettung im Schweizer Kanton Wallis an die beiden bisherigen Betreiber Air Zermatt AG und Air Glaciers SA zu vergeben. So kam dieser zu der Bewertung, dass durch die beiden Anbieter gemeinsam alle Anforderungen und Leistungen komplett abgedeckt werden, die in der im Mai dieses Jahres erfolgten Ausschreibung definiert wurden. In diesem Rahmen wurde der Vorschlag zur Verteilung der Rettungshelikopter der beiden Firmen auf das Kantonsgebiet, d.h. Air Glaciers für das Unterwallis und Air Zermatt für das Oberwallis, besonders positiv bewertet, da damit eine angemessene, bedarfsgerechte und effiziente Abdeckung der Luftrettung für den gesamten Kanton erfolgen könne. Bei dem zulässigen Dossier des Mitbewerbers Rega sei dies nicht der Fall gewesen, da trotz Qualität bei nur einem Rettungshelikopter mit Standort Sion eine Ergänzung durch einen weiteren Helikopter notwendig gewesen sei, was zu einer zusätzlichen Komplexität geführt hätte. Das vierte Dossier des Bieters Héli-Alpes SA in Kooperation mit der Rega konnte nicht berücksichtigt werden, da dieser die geforderten Kriterien nicht erfüllte.

Mit der Entscheidung des eingeschränkten Verwaltungsrates der KWRO besteht die Möglichkeit, sich auf die bewährte und aktualisierte sowie vereinfachte Organisation der Luftrettung im Wallis zu stützen, durch die die beste, schnellste und effizienteste Patientenversorgung ermöglicht wird. Entsprechend der Bewertung können in diesem Rahmen die Ausrüstung, das eingesetzte Material und die Investitionen optimal genutzt werden. Darüber hinaus kann sichergestellt werden, dass das hohe Engagement der Piloten und des Rettungsfachpersonals beibehalten und der Fokus zu förderst auf die Rettung gelegt werden kann, ohne die Verwaltung zu belasten oder ein zusätzliches Qualitätsverfahren einzuführen. Eine Erhöhung der Anzahl der Beteiligten würde keinen zusätzlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten bringen, sondern vielmehr eine komplexere Organisation, Planung und Verwaltung erfordern, was sich negativ auf das Erfahrungs- und Kompetenzniveau der Beteiligten niederschlagen würde. In der Summe ist der eingeschränkte Verwaltungsrat der KWRO davon überzeugt, dass durch seine Entscheidung, die bestehende Organisation gestärkt und diese an die aktuellen Anforderungen angepasst wird, womit man dem Hauptanliegen der Effizienz und Qualität sowie Sicherheit der Patientenversorgung in vollem Umfang gerecht werden kann. (Scholl)

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