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Anerkennung der Notfallversorgung als eigenständiger Leistungsbereich?

14.10.2019, 16:10 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Vergütungsfehlanreize begünstigen vermeidbare stationäre Aufnahmen


Im Rahmen einer Kleinen Anfrage informierten sich die Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer, Renata Alt und die Fraktion der FDP bei der Bundesregierung über die geplante Reform der Notfallversorgung, deren Ziele Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Juli 2019 vorgestellt hat. Die Abgeordneten interessierten sich vor allem dafür, ob die Bundesregierung es als zweckmäßig ansehe, die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste der Länder als eigenständige Leistung der medizinischen Notfallrettung anzuerkennen, unabhängig von der Inanspruchnahme anderer Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn bestehende Vergütungs(fehl)anreize begünstigen Rettungswagentransporte zu Kliniken und somit vermeidbare stationäre Aufnahmen.

Die Bundesregierung sehe es als sachgerecht an, die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste als eigenständigen Leistungsbereich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auszugestalten (Drucksache 19/13195). Dies sei auch ein wesentliches Ziel der beabsichtigten Reform der Notfallversorgung. Ein Anspruch auf Leistungen der medizinischen Notfallrettung unabhängig von einer Krankenhauseinweisung oder dem Transport dorthin führe zu einer effizienteren Nutzung der Notfalleinrichtungen. Allerdings sei damit auch eine stärkere Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an der Ausgestaltung der Notfallversorgung verbunden. In welchem Umfang sich dadurch Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erzielen lassen, könne laut Bundesregierung jedoch nicht beurteilt werden.

Die einzelnen Bundesländer sprachen sich bereits 2014 im Zuge eines Gesetzentwurfs für eine Änderung des SGB V aus und damit dafür, den Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich zu regeln. Damals lehnte die Bundesregierung die Forderung ab und begründete dies damit, dass der Rettungsdienst und seine Finanzierung von den Ländern geregelt werden. Laut Aussage der Bundesregierung haben sich die Meinungen der Bundesländer jedoch bis heute nicht geändert.

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