In Sachsen-Anhalt haben CDU, SPD und Linke energisch Position gegen eine Ausschreibungspflicht rettungsdienstlicher Leistungen bezogen. Im Sozialausschuss des Landtags in Magdeburg sprachen sie sich dafür aus, denjenigen Passus des Rettungsdienstgesetzes für unwirksam zu erklären, der den Landkreisen aufgibt, alle sechs Jahre Neuausschreibungen vorzunehmen. Verabschiedet worden war das Rettungsdienstgesetz in seiner alten Form von der vorigen Regierung aus CDU und FDP.
Als Begründung für ihre Entscheidung gaben CDU, SPD und Linke die hohe Anzahl von Rechtsstreitigkeiten auf Grund von Ausschreibungen sowie die Befürchtung an, der Katastrophenschutz könnte unter der Ausschreibungspflicht leiden. CDU-Rettungsdienstexperte Markus Kurze, einer der Wortführer in der Debatte, formulierte ganz konkrete Bedenken, dass „große Dienstleistungskonzerne aus Skandinavien“ zu Preisen auf den Markt drängen könnten, die es den Hilfsorganisationen und den deutschen Privatanbietern unmöglich machen könnten, mitzuhalten. Der Landkreistag schloss sich der Auffassung des Sozialausschusses mittlerweile an, die Landarbeitsgemeinschaft der Rettungsdienstorganisationen forderte eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. (POG)