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Annäherung beim Notfallsanitätergesetz

29.11.2012, 09:54 Uhr

Foto: Archiv

Kosten und rechtliche Absicherung werden erneut geprüft

Bundesregierung und Bundesrat sind sich in der Frage des Notfallsanitätergesetzes offenbar wieder näher gekommen. In zwei Punkten stimmte die Regierung den Einwänden der Länderkammer uneingeschränkt zu. So soll z.B. deren Verpflichtung entfallen, für das Verhältnis zwischen Ausbildungsträger und Schulen gesetzliche Regelungen vorsehen zu müssen. Zudem sagte der Bund in fünf weiteren Fragen zu, neuerliche rechtliche Prüfungen vorzunehmen. Darunter fallen die möglichen Kostenfolgen für die Länder aus dem Gesetz und die umstrittene rechtliche Absicherung des Rettungsdienstpersonals bei der Durchführung heilkundlicher Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes am Einsatzort. Hinzu kommt noch eine Übergangsregelung zur Weitergeltung des bisherigen Rettungsassistentengesetzes.

Der Bundesrat hatte in seiner ersten Stellungnahme Befürchtungen geäußert, das neue Gesetz könnte die Bundesländer durch hohe Kosten belasten (wir berichteten hier). Auch hatte er eine zu große Unsicherheit in der Frage der Kompetenzen der künftigen Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen erkannt: „Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Regelung, die die zukünftige Notfallsanitäterin und den zukünftigen Notfallsanitäter berechtigen, die Tätigkeiten, die vom ihr oder von ihm im Rahmen des Ausbildungsziels erwartet werden, auch tatsächlich auszuüben.“ Darüber hinaus hatte die Länderkammer zwölf Änderungsvorschläge unterbreitet. In fünf Fällen lehnte die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates ab. Diese beziehen sich auf die Verankerung einer gesetzlichen Kostentragung, weitergehende Anrechnungsvorschriften anderer Ausbildungen sowie den Einsatz der Schüler als „zweites Besatzungsmitglied“ auf dem Fahrzeug. (POG)

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