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Anticholium darf nicht mehr intramuskulär angewandt werden

02.06.2020, 10:44 Uhr

Foto: M. Schepers

Beeinträchtigte Effektivität durch entferntes Antioxidationsmittel


Der Hersteller Dr. Franz Köhler Chemie GmbH hat in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) darüber informiert, dass die intramuskuläre Anwendungsart des physostigminhaltigen Arzneimittels Anticholium® nicht mehr zugelassen ist. Anticholium® wird auf einigen Notarzteinsatzfahrzeugen mitgeführt und als Antidot bzw. Antagonist bei Vergiftungen bzw. Überdosierung angewendet.

Hintergrund der Änderung ist, dass das bisher enthaltene Antioxidationsmittel Natriummetabisulfit aus der Formulierung entfernt wurde. Bei der intramuskulären Gabe kann dadurch die Bioverfügbarkeit von Anticholium® und damit die Effektivität (z.B. Eintritt des Effekts oder Stärke des Effekts) beeinträchtigen werden. Aufgrund der unklaren Bioverfügbarkeit der neuen Formulierung bei der intramuskulären Gabe von Anticholium® wurde diese Anwendungsart daher aus der Zulassung gestrichen. Natriummetabisulfit kann in seltenen Fällen schwere Überempfindlichkeitsreaktionen und Verkrampfungen der Atemwege (Bronchospasmen), insbesondere bei Bronchialasthmatikern, hervorrufen. Anticholium® darf daher nur noch intravenös verabreicht werden.

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