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Antrag zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes heute im Bundestag

14.12.2006, 10:36 Uhr

Rettungsassistent und Bundestagsabgeordneter: Jens Ackermann (FDP) (Foto: Archiv)

Auf der Tagesordnung der 73. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am heutigen Donnerstag steht auch ein Antrag von Jens Ackermann und der FDP-Bundestagsfraktion zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das bestehende Gesetz auf der Basis des Eckpunktepapiers der „Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst“ aus dem Jahr 2005 umfassend zu überarbeiten.

Ein wesentliches Ziel des Antrages ist, dass die Rettungskräfte künftig eine verlässliche Handlungskompetenz bei der Erstversorgung von Notfallpatienten erhalten. Sie müssten ihr Wissen und Können anwenden dürfen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Grundlage müsse eine patientenorientierte Notfallversorgung sein. Auch solle die Ausbildung künftig zu einer klassischen Berufausbildung werden und anderen Heilhilfsberufen gleichgestellt werden.

Nach der ersten Lesung wird die Beratung vermutlich im Januar 2007 im Gesundheitsausschuss des Bundestages fortgeführt werden. Die Debatte kann im Parlamentsfernsehen im Internet verfolgt werden.

Der Antrag steht hier im Wortlaut zum Download zur Verfügung.

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