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Arbeitsgericht entscheidet:

07.08.2007, 14:09 Uhr

Erfolgreiche Klage: Ex-DRK-Retter vor dem AG Heinsberg (Foto: Redaktion)

In Heinsberg Betriebsübergang

Erfolg für ehemalige DRK-Retter in Heinsberg: Auch in den 14 noch ausstehenden Kündigungsschutzverfahren um die Neuvergabe des Rettungsdienstes in dem nördlich von Aachen gelegenen Kreis hat das Arbeitsgericht Aachen (auswärtige Kammer Heinsberg) festgestellt, dass die Übernahme durch Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst einen Betriebsübergang nach Paragraph 613 a BGB darstellt. Die davon betroffenen 25 früheren Rotkreuz-Mitarbeiter müssen nun zunächst zu den bisherigen Konditionen weiter beschäftigt werden. Diese Arbeitsverhältnisse sind allerdings befristet, denn die Johanniter-Unfall-Hilfe, die den größeren Teil des Heinsberger Rettungsdienstes betreibt und sich auch mit den meisten Kündigungsschutzklagen ehemaliger Rotkreuzler konfrontiert sah, hat bereits den Gang zum Landesarbeitsgericht angekündigt.

Drei Jahrzehnte hatte das DRK im Kreis Heinsberg den Rettungsdienst versehen, zur Neuvergabe mit Datum Jahresbeginn 2007 jedoch keinen Zuschlag mehr erhalten, nachdem Johanniter und Malteser ein Angebot abgegeben hatten, das 8,5 Millionen Euro unter dem des DRK lag. Unklar ist nun, inwieweit sich die aus den Gerichtsurteilen ergebenden Personalkostensteigerungen auf diese Kalkulation auswirken werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden. (POG)

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