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ASB, DRK, JUH und MHD begrüßen NRettDG-Novellierung

13.10.2011, 11:04 Uhr

Foto: K. von Frieling

Hilfsorganisationen nehmen Stellung zum Gesetzentwurf

Die Landesverbände der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) haben den vorliegenden Gesetzentwurf der SPD aus dem letzten Jahr und den aktuellen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) gemeinsam beraten und bewertet. Die vier Organisationen sind vom Niedersächsischen Landtag in den Ausschuss Inneres und Sport zur Anhörung am 19. Oktober 2011 eingeladen worden und werden gemeinsam zu den Entwürfen Stellung nehmen.

Die Hilfsorganisationen erklären in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass sie die beabsichtigte Novellierung des NRettDG begrüßen. Die Gesetzentwürfe berücksichtigten als Entscheidungskriterium für die Vergabe des Rettungsdienstes „die in der Praxis bewährte Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz, um Großschadensfälle bewältigen zu können.“ Für das Wohl und den Schutz der Bevölkerung halten die Hilfsorganisationen, wie es im Text weiter heißt, es „für absolut notwendig, dass eine Organisation, die den Rettungsdienst übernimmt, gleichzeitig für den Katastrophenschutz leistungsfähig aufgestellt sein muss.“ Auch die durch die beabsichtigte Novelle des NRettDG erstmalig neu geschaffene Möglichkeit, Leistungen des Rettungsdienstes durch die Gewährung von Dienstleistungskonzessionen zu vergeben, wird begrüßt.

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