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Auch DRK Segeberg klagt gegen Rettungsdienst-Kündigung

24.08.2017, 15:18 Uhr

Foto: K. von Frieling

Kreis sieht sich für Beitritt zur RKiSH gut aufgestellt


Nachdem erst der Verein Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe (KBA) gegen die Pläne, die Rettungsdienst-Verträge mit dem Kreis Segeberg nicht zu verlängern, juristisch vorgeht, klagt nun auch der ebenfalls betroffene DRK-Kreisverband. Am 14. November soll sich das Verwaltungsgericht in Schleswig mit dem Fall befassen. Aus Sicht des Segeberger Landrats Jan Peter Schröder sei dieses Vorgehen zwar sein gutes Recht, aber unbegründet. Anders als mit dem KBA habe es bereits eine Reihe von Gesprächen zu verschiedenen Themen gegeben, u.a. über einen Mitarbeiter-Überleitungstarif. Daran beteiligt gewesen sei auch die Gewerkschaft.

Für das Klageverfahren sei der Kreis gut aufgestellt, so Schröder. Auch vergaberechtlich sehe man sich juristisch auf der sicheren Seite, da man künftig die Ausnahmeregel erfüllen werde, die eine Ausschreibung überflüssig mache: Der Kreis nehme die Aufgabe operativer Rettungsdienst selber wahr. Durch die Beteiligung gehöre dem Kreis auch ein Teil der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH). Damit handele sich um eine Inhouse-Vergabe. Laut neuem RKiSH-Gesellschaftervertrag können nur Kreise und kreisfreie Städte Gesellschafter werden. Der Vorwurf, dass bisher auch juristische Personen des Privatrechts Gesellschafter sein können, sei damit außer Kraft gesetzt. Den Beitritt des Kreises Segeberg als Gesellschafter zur RKiSH soll wie berichtet zum 1. Januar 2019 erfolgen.

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