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Aufnahme von Notfallsanitätern in das Nachtschwerarbeitsgesetz

17.05.2023, 11:51 Uhr

Foto: Younion

Start einer Bürgerinitiative in Österreich


Vergangene Woche fiel in Wien der Startschuss für die parlamentarische Bürgerinitiative „Aufnahme der Sanitäter:innen und Notfallsanitäter:innen der Rettungsorganisationen in das Nachtschwerarbeitsgesetz“. Eingebracht wurde sie von der „Initiative Zukunft Rettungsdienst“, einem Zusammenschluss aus Interessensvertretungen und Gewerkschaften.

Das Nachtschwerarbeitsgesetz beinhaltet Schutzmaßnahmen, die eine Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der mit diesen Arbeiten verbundenen Erschwernissen bewirken sollen. Es gilt für Personen, die unter gesetzlich festgelegten erschwerenden Bedingungen zwischen 22.00 – 6.00 Uhr für mindestens sechs Stunden arbeiten. Die Bürgerinitiative stellt fest, dass Sanitäter und Notfallsanitäter ebenfalls unter diesen erschwerten Bedingungen tätig sind, aber bisher nicht unter diese bundesgesetzlichen Regelungen fallen.

Seit dem 11. Mai können Personen hier die Bürgerinitiative digital unterstützen oder eine Stellungnahme dazu abgeben. An der Initiative beteiligt sind die Arbeiterkammer, der Österreichische Gewerkschaftsbund sowie die Gewerkschaften GÖD, GPA, Vida und Younion, der Bundesverband Rettungsdienst, die FH St. Pölten Masterstudiengang Soziale Arbeit und die Österreichische Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin.

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