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Ausgabenabschläge bei den Fahrtkosten: 3% sind vom Tisch

12.12.2006, 13:08 Uhr

Da waren noch dunkle Wolken am Himmel: Demo gegen die Gesundheitsreform und GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz in Berlin (Foto: privat)

An Freitag dieser Woche soll in einer Bundesratssitzung u.a. über die vom Gesundheitsministerium vorgesehenen Ausgabenabschläge bei den Fahrtkosten in Höhe von 3% beraten werden. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss haben dazu jetzt gemeinsame Empfehlungen vorgelegt, nach denen der pauschale Abschlag ausdrücklich gestrichen werden soll. Zur Begründung heißt es unter Punkt 16d: „Ein Abschlag würde dazu führen, dass mangels Kostendeckung entweder Leistungseinschränkungen im Rettungsdienst notwendig werden oder die Hilfsorganisationen die von den Krankenkassen abgezogenen 3 Prozent von den Patienten verlangen müssen. Beides ist als Lösung nicht akzeptabel, zumal die finanzielle Situation des öffentlichen Rettungsdienstes aufgrund der vielfältigen Sparbemühungen der letzten Jahre ohnehin äußerst angespannt ist.“

Der richtige Weg zur Kostenminimierung, so die empfehlenden Ausschüsse, führe nicht über pauschale Abschläge, sondern über eine verstärkte Kostenkontrolle. Die verschiedenen Reformen des Gesundheitswesens hätten bereits jetzt zu einem höheren Einsatzaufkommen, zu längeren Fahrtstrecken, zu einem insgesamt höheren Aufwand und damit zu weiter wachsenden Kosten im Rettungsdienst geführt. Die in der Begründung des Gesetzentwurfes enthaltene Aussage, es seien Ausgabeabschläge erforderlich, weil die Ausgaben für Fahrtkosten in den letzten Jahren überproportional gestiegen seien, gehe an diesen Tatsachen vorbei.

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