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Baden-Württemberg: Geplantes Fahrverbot auf unbestimmte Zeit verschoben

05.04.2007, 11:58 Uhr

Umweltministerium und Kommunen streiten über Zuständigkeiten

Die für den 1. Juli 2007 vorgesehene Einführung eines generellen Fahrverbots für „alte Stinker“ in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart sowie in den Städten Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg und Schwäbisch Gmünd (wir berichteten) ist Ende der vergangenen Woche vom zuständigen baden-württembergischen Umweltministerium auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Auch der Zeitplan für die Einführung weiterer Umweltzonen in Tübingen und Mannheim wackelt.

Betroffen von dem Fahrverbot wären insbesondere ältere Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter sowie Benziner ohne geregelten Katalysator – nach Angaben des baden-württembergischen Umweltministeriums 15 bis 20% des Fahrzeugbestands in Baden-Württemberg. Als Gründe für die Verschiebung wurden u.a. noch ausstehende Regelungen für Benziner mit Katalysatoren der ersten Generation, fehlende bundesrechtliche Regelungen für die Umrüstung von älteren Nutzfahrzeugen sowie uneinheitliche Handhabungen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen genannt. Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium teilten nun mit, dass sie erst im Mai ihre Detailvorgaben für das Nachrüsten von Fahrzeugen mit Partikelfiltern machen könnten. Auch fehlten bislang einheitliche Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Während die vom Fahrverbot betroffenen Kommunen großzügigere Regelungen z.B. für Handwerkerfahrzeuge, aber auch für Mietwagen und Taxis mit hohem Schadstoffausstoß anstreben, hat das Umweltministerium die Kompetenzen nun erst einmal an die Landratsämter delegiert.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird sich mit den in vielen deutschen Großstädten überschrittenen Feinstaub-Grenzwerten beschäftigen. RETTUNGSDIENST wird demnächst ausführlicher über das Feinstaub-Problem und die Folgen für Rettungsdienst, Krankentransport und so genannte Krankenfahrten berichten. (FRI)

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