Um die Hilfsfristen in Baden-Württemberg zu verbessern, plant die Landesregierung in Stuttgart mehrere Maßnahmen zur Förderung des Rettungsdienstes. Nach einem Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“ ist geplant, in einem ersten Schritt zusätzliche Mittel für die Luftrettung bereit zu stellen. In den Jahren 2013 und 2014 sollen 1,6 Millionen Euro per annum in diesen Bereich fließen.
Darüber hinaus plant das Land eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, den Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V nicht mehr länger als Transportleistung, sondern als medizinische Leistung zu verankern. Daneben, so der Artikel, solle diese Initiative als Voraussetzung für ein Landesgesetz dienen, um Rettungsdienst und Notärzte enger mit dem vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst zu verzahnen. Absicht dabei sei es, deren Einsätze künftig besser aufeinander abzustimmen und auf diesem Weg unnötige Notarzteinsätze zu vermeiden. (POG)