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Baden-Württemberg: Rettungsdienstgesetz umgehend reformieren

21.04.2008, 13:54 Uhr

Foto: R. Schnelle

Am Freitag hat der Sozialausschuss in Baden-Württemberg die Landesregierung aufgefordert, das Rettungsdienstgesetz für Baden-Württemberg (RDG) umgehend zu reformieren und binnen zwei Monaten entsprechende Vorschläge zur Verbesserung der präklinischen Notfallversorgung im Land vorzulegen. Die Vorsitzende des Sozialausschusses, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, sieht dringenden Handlungsbedarf und forderte die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Arbeit und Soziales, auf, ihren Verpflichtungen als Rechtsaufsicht nachzukommen.

Auslöser für die Sitzung und die Beschlussfassung war eine Petition, die das „Forum Notfallrettung Stuttgart“ und die „Bürgerinitiative Rettungsdienst“ gemeinsam am 7. November 2007 beim Petitionsausschuss des Landtages eingereicht hatten. Ziel der Petition ist es, das Niveau der Notfallrettung endlich den in anderen Bundesländern teilweise bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Qualitätsstandards anzugleichen. Hierzu fordern die Initiatoren u.a. eine verbesserte Aufsicht der öffentlichen Verwaltung über die Umsetzung der Qualitätsstandards, insbesondere der Einhaltung der Hilfsfrist, sowie die flächendeckende Implementierung von Integrierten Leitstellen und der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 mit der entsprechenden Information der Bevölkerung, die Etablierung von Instrumenten zur Qualitätssicherung (z.B. die Einführung eines „Ärztlichen Leiters Rettungsdienst“) und Festschreibung einheitlicher Ausbildungsstandards, außerdem die Verbesserung der Schnittstellen zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern.

Das Forum Notfallrettung Stuttgart und die Bürgerinitiative erwarten nun von der Landesregierung zeitnahes Handeln, die stringente Umsetzung der Forderungen und die Erarbeitung von konstruktiven Verbesserungsvorschlägen. Vorhandene Qualitätsstandards müssen zutreffend definiert und eingehalten werden. Die in den letzten Monaten erfolgten zaghaften Ansätze, z.B. bei der Implementierung des Euro-Notrufes 112, werden von einigen Rettungsdienstbereichen immer noch nicht umgesetzt. Hier fordern die Initiatoren der Petition von der Landesregierung eine umgehende Wahrnehmung der Rechtsaufsichtsfunktion.

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