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Baden-Württemberg will Rettungsdienst-Strukturgutachten aussetzen

25.05.2023, 11:26 Uhr

Foto: R. Schnelle

Ministerium und Landesausschuss stimmen Vorgehen ab


Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) § 6 des Rettungsdienstplans für unwirksam erklärt hat (im Wesentlichen ging es darin um Regelungen zur sogenannten Hilfsfrist), hat das zuständige Innenministerium gestern die Mitglieder des Landesausschusses für den Rettungsdienst (LARD) über das weitere Vorgehen informiert. In dem Schreiben werden die gemeinsamen Vorschläge der Kosten- und Leistungsträger und des Innenministeriums aufgeführt, über die in den nächsten drei Wochen abgestimmt werden soll. Danach soll das Verfahren zur Beauftragung eines landesweiten Strukturgutachtens erst einmal ausgesetzt werden. Gleichwohl bekenne sich der LARD weiterhin zu dem Ziel, durch eine landesweite Begutachtung der bodengebundenen Notfallrettungsstrukturen anhand einheitlicher Kriterien, bereichsübergreifende Ansätze für eine Verbesserung der Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten zu erreichen. Man sei daher gewillt, die angestrebte Begutachtung aller Rettungsdienstbereiche durch ein landesweites Strukturgutachten wieder aufzugreifen, sobald die neuen Planungskriterien vollständig feststehen. Das Thema werde daher zu gegebener Zeit wieder aufgerufen.

Die Selbstverwaltung sei auch unter dem Eindruck des VGH-Urteils davon überzeugt, dass die notwendigen Anpassungen zur Umsetzung geänderter Planungskriterien in der bodengebundenen Notfallrettung nur durch ein landesweites Strukturgutachten über die Grenzen der Rettungsdienstbereiche hinweg sinnvoll erreicht werden können. Daher halte man an dem Vorhaben fest, ein solches Strukturgutachten anhand einheitlicher Kriterien durchführen zu wollen.

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