Im vergangenen Oktober hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr den DRK Rettungsdienst im Landkreis Osnabrück besucht, um sich u.a. über die Arbeitsweise einer Rettungswache zu informieren. Dabei sprach er auch eine Einladung zu einem Gegenbesuch nach Berlin aus, der eine Delegation um DRK-Geschäftsführerin Elisabeth Wölfer jetzt nachgekommen ist. Die Wachleiter, Lehr- und Rettungsassistenten sowie Rettungssanitäter und Auszubildende diskutierten mit Bahr und den für dieses Spezialgebiet zuständigen Referenten den aktuellen Stand des Entwurfs des Notfallsanitätergesetzes.
Zur Sprache kamen dabei Sorgen der Rettungsdienstmitarbeiter um die Ausgestaltung von Überleitungsregelungen für Rettungsassistenten, die diesen Beruf bereits seit 20 oder mehr Jahren ausüben. Soll berufsbegleitend auf die inhaltlich anspruchsvollere Ausbildung geschult werden? Kann der zusätzliche Schulungsaufwand im Rahmen der jährlichen 30-Stunden-Fortbildung vermittelt werden? Oder sind mehrmonatige Freistellungen zur Erlangung der neuen Qualifikation notwendig? Demgegenüber stellt sich den Auszubildenden, die im September 2013 ihre Ausbildung als Rettungsassistenten abschließen werden, die Frage, was dieser Lehrabschluss dann wert ist und ob direkt eine zweite Ausbildung aufgesattelt werden muss. Auch kläre das Gesetz nicht die beruflichen Perspektiven der bisherigen Rettungssanitäter. Den positiven Aspekt der enormen Aufwertung des Berufsstandes sehen alle Beteiligte. Da vermehrt auch Kompetenzen der Notärzte übertragen würden, sei Rechtssicherheit ebenso gefordert wie eine umsetzbare und prüfbare Lehrverordnung.