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Bayern legt Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes vor

20.09.2012, 20:55 Uhr

Foto: BRK Berchtesgadener Land

Änderungen weitreichender als erwartet

In Bayern ist der Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes (RDG) an die beteiligten Verbände und Organisationen gegangen. Diese haben nun die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen bis Mitte Oktober 2012 abzugeben. Die Novellierung war notwendig geworden, nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2012 festgestellt hatte, dass die im alten bayerischen RDG festgeschriebene Vorrangstellung der Hilfsorganisationen das Berufsrecht der Privatunternehmen einschränkt (RETTUNGSDIENST berichtete). Mit dem neuen Gesetz soll nun die „Rechtsgrundlage für ein verfassungsgemäßes Auswahlverfahren“ geschaffen werden, wie es in der Begründung des Bayerischen Innenministeriums heißt.

Darüber habe das Ministerium diesen Anlass genutzt, „Änderungsbedarfe, die sich aus der Praxis“ ergeben hätten, gleich mit umzusetzen. Deren Umfang dürfte allerdings nicht jeder von vornherein erwartet haben. So soll der Anwendungsbereich des RDG künftig auf die bodengebundene Auslandsrückholung einschließlich des im Anschluss an einen Lufttransport folgenden Weitertransports ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollen Privatunternehmen die Möglichkeit bekommen, mit Berg-, Höhlen- und Wasserrettung beauftragt zu werden. Neu eingeführt wird der Begriff des Sonderbedarfs bei Großschadenslagen. Das Verfahren zur Anordnung einer kurzzeitigen Vorhalteerhöhung, z.B. bei besonderen Veranstaltungen, soll neu gestaltet werden. Zudem will Bayern mit dem neuen RDG neben einigen weiteren Änderungen zur Direktabrechnung der Benutzungsentgelte für die Ärzte in der Notfallrettung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und den Sozialversicherungsträgern zurückkehren. (POG)

RETTUNGSDIENST berichtet in Kürze ausführlich über den Entwurf des bayerischen Rettungsdienstgesetzes.

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