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Bayern lehnt pauschalen dreiprozentigen Abschlag für Entgelte für Fahrkosten ab

04.12.2006, 09:27 Uhr

Foto: BRK

Beckstein: „Keine Leistungseinschränkungen beim Rettungsdienst“

Nach Aussagen des bayerischen Innenministers Dr. Günther Beckstein lehnt das Land den im Rahmen der Gesundheitsreform geplanten pauschalen dreiprozentigen Abschlag auf vertraglich vereinbarte Entgelte für Fahrkosten ab. Die Regelung würde dazu führen, dass die Kosten des Rettungsdienstes nicht mehr in voller Höhe gedeckt würden. Leistungseinschränkungen und damit Qualitätseinbußen im Rettungsdienst wären zu befürchten. Im Interesse der Menschen, die in Notfallsituationen auf schnelle, effektive und sachgerechte Hilfe angewiesen sind, sei das nicht akzeptabel.

Die Bayerische Staatsregierung setze sich deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür ein, dass die vorgesehene pauschale Entgeltkürzung gestrichen und stattdessen ein eigenständiger Leistungsbereich Notarzt- und Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch vorgesehen werde. Bei den 11. Erlanger Notfallmedizinischen Tage am 2. Dezember 2006 kündigte Beckstein an, dass es das Kernanliegen der anstehenden Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes sein werde, den bayerischen Rettungsdienst vor dem Hintergrund sich verändernder Bedingungen zukunftssicher zu machen. Vorrang bei allen Überlegungen hätte das Ziel, die rettungsdienstliche Versorgung der bayerischen Bevölkerung auch in Zukunft auf hohem Niveau sicher zu stellen und dabei mit den vorhandenen Ressourcen wirtschaftlich und sparsam umzugehen.

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