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Bayern stärkt Einsatz ehrenamtlicher Kräfte im Rettungsdienst

30.03.2022, 15:46 Uhr

Foto: BRK

Novelliertes Rettungsdienstgesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft


Der Bayerische Landtag hat heute in zweiter Lesung die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes beschlossen (Drucksache 18/19306). Es tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Mit der Novellierung sollen u.a. die rechtlichen Grundlagen für Digitalprojekte wie den Telenotarzt und für das Notfallregister geschaffen werden. Mit dem Letztgenannten sollen Notfalldaten des öffentlichen Rettungsdienstes mit Notfalldaten aus den Krankenhäusern zusammengeführt werden, um eine Datengrundlage für ein Qualitätsmanagement sowie für eine wirtschaftlich tragbare Planung der notfallmedizinischen Versorgung zu schaffen und um die wissenschaftliche Forschung in Notfallmedizin und notfallmedizinischer Versorgung zu ermöglichen. Das Notfallregister soll landesweit und nicht öffentlich geführt werden.

Gelöst worden sei mit der Gesetzesnovelle laut Innenministerium die konkrete Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Bereichsausnahme im Rettungsdienst (RETTUNGSDIENST berichtete mehrfach). Im neuen Rettungsdienstgesetz seien insbesondere die konkreten Anforderungen beim Auswahlverfahren präzisiert worden. „Wir unterstützen damit ausdrücklich den verstärkten Einsatz von ehrenamtlichen Kräften.“ Das Gesetz sei im Vorfeld eingehend mit den betroffenen Organisationen und Verbänden beraten und abgestimmt worden. Es gebe eine breite Unterstützung bei allen am Rettungsdienst Beteiligten.

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