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Bayern will Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

10.07.2019, 09:28 Uhr

Foto: BRK Matschke/Taheri

Staatsregierung startet Bundesratsinitiative


Bayern will rechtliche Klarheit bei der Lebensrettung durch Notfallsanitäter. Deshalb hat das Kabinett am 9. Juli auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Dies geht aus dem Bericht der Kabinettssitzung hervor. Der Notfallsanitäter soll auch in Abwesenheit eines Arztes rechtssicher die Maßnahmen durchführen dürfen, die zur Lebensrettung des Patienten notwendig seien. Dies gelte jedoch nur, solange ärztliche Hilfe noch nicht vor Ort ist und ein lebensgefährlicher Zustand vorliege oder wesentliche Folgeschäden beim Patienten zu erwarten sind, so der Innenminister. Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter soll im Notfall zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.

Des Weiteren beschloss das Kabinett, das Projekt „Telenotarzt Bayern“ landesweit einzuführen. Der Rettungsdienst soll mithilfe des Telenotarztes das behandlungsfreie Intervall vor dem Eintreffen des Notarztes verkürzen. Das Pilotprojekt „Telenotarzt Bayern“ läuft seit Dezember 2017 in Straubing und habe sich in der Praxis bewährt: Ein Telenotarzt in der Integrierten Leitstelle und 21 telemedizinisch ausgestattete und qualifizierte RTW haben in rund 900 Notfällen innerhalb des ersten Jahres Erfahrungen gesammelt. Finanziert werden soll der Telenotarzt Bayern durch die Sozialversicherungsträger als Kostenträger des Rettungsdienstes, die bereits eng in das Pilotprojekt eingebunden waren. Es ist vorgesehen, nötige Regelungen für die bayernweite Etablierung des Telenotarztes mit einer Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes festzulegen.

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