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Bedarf an Notfallsanitätern in Sachsen bis 2024 nicht gedeckt

20.07.2020, 13:33 Uhr

Landesfeuerwehrverband Sachsen kritisiert Prüfungsregularien


Der Landesfeuerwehrverband Sachsen sieht die Leistungsfähigkeit von Feuerwehren und Rettungsdiensten im Freistaat Sachsen gefährdet. In einer sechsseitigen „Sonderveröffentlichung“ mit der Überschrift „Sächsischer Rettungsdienst am Scheideweg“ kritisiert er u.a., dass die für die Prüfungszulassung und -durchführung zuständige Landesdirektion Regelungen geschaffen habe, die es in den Berufsfeuerwehren tätigen Rettungsassistenten erschwere, an den Ergänzungsprüfungen teilzunehmen. So würden nur Personen zugelassen werden, die in den letzten drei oder fünf Jahren mindestens 50% der Arbeitszeit im Rettungsdienst tätig waren. Eine Teilzeittätigkeit unter 50% werde nicht einmal anteilig akzeptiert. Damit werde auch die Berufserfahrung derjenigen „komplett entwertet, die in der Berufsfeuerwehr sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst täglich Leben retten.“

Nach Ansicht des Landesfeuerwehrverbands Sachsen werden die Berufsfeuerwehren bis 2024 nicht in der Lage sein, den Bedarf an Notfallsanitätern decken zu können. Es würde auch an Praxisanleitern fehlen. Letztlich werde durch diese Entwicklung die Beteiligung der Berufsfeuerwehren am Rettungsdienst insgesamt infrage gestellt. Die Leiter aller Berufsfeuerwehren seien sich einig, dass diese Beteiligung weiterhin bestehen bleiben müsse, um die Daseinsfürsorge für die Bevölkerung sicherzustellen.

Der Landesfeuerwehrverband Sachsen fordert daher, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zugang zur Ergänzungsprüfung für Berufsfeuerwehrleute nicht behindern. In der Notfallrettung tätige Rettungsassistenten, die die jährliche Pflichtfortbildung und Zertifizierung absolviert haben, sollten weiterhin statt eines Notfallsanitäters auf Rettungswagen eingesetzt werden dürfen. Andernfalls müsste die ab dem Jahr 2024 vorgesehene Pflicht, Rettungswagen mit Notfallsanitätern zu besetzten, mindestens bis 2034 verschoben werden. Dies sei auch erforderlich, da die anderen Leistungserbringer im Rettungsdienst die gleichen personellen Probleme hätten. Damit sei auch eine Verbesserung der Hilfsfristenerfüllung nicht realisierbar, die derzeit in Sachsen deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe liegt.

Die Landtagsabgeordnete Susanne Schaper von der Fraktion Die Linke hat das Schreiben bereits zum Anlass genommen und bei der Landesregierung am 9. Juli 2020 eine Kleine Anfrage zu den vom Landesfeuerwehrverband kritisierten Punkten eingereicht (Drucksache 7/3185). Die Beantwortung muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.

Aktualisierung: Die wenig ergiebige Antwort des Inneministeriums auf die Kleine Anfrage ist hier zu finden.

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