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Berlin soll sich besser auf Katastrophen vorbereiten

18.01.2019, 10:08 Uhr

Foto: K. von Frieling

Neuer Gesetzentwurf sieht regelmäßige Übungen vor


Wie die „Berliner Morgenpost“ heute berichtete, fordert der Berliner Senat, dass die Stadt sich besser auf Katastrophenfälle vorbereitet. Hierzu wurde jetzt ein neuer Gesetzentwurf verfasst, der der „Berliner Morgenpost“ exklusiv vorliege. Demnach sollen alle am Katastrophenschutz beteiligten Behörden in Zukunft dazu verpflichtet werden, regelmäßige Übungen durchzuführen. Mögliche Katastrophen, die klimatisch bedingt sein, aber auch durch Terroranschläge oder Explosionen von Kraftwerken verursacht werden können, könnten Polizei und Feuerwehr der Hauptstadt überfordern. In solchen Fällen könnten, so sieht es der Gesetzentwurf vor, das DRK und die DLRG miteinbezogen werden. In Zukunft sollen Maßnahmen des Katastrophenschutzes auch eingeleitet werden können, wenn noch kein Katastrophenfall eingetreten ist, dieser aber sehr wahrscheinlich bald eintreten wird. Zudem soll die psychosoziale Notfallversorgung weiter ausgebaut werden.
 
Private Organisationen sollen laut Entwurf im Katastrophenfall der Feuerwehr unterstellt sein. Die Organisationen seien zudem verpflichtet, ihre Mitarbeiter für Katastrophenfälle zu schulen und fortzubilden, tun sie dies nicht, drohen Strafzahlungen. Das DRK fordert bereits eine Überarbeitung des Entwurfs, da die Finanzierung nur unzureichend gesichert sei. Zuwendungen aus der Landeskasse an die Organisationen im Katastrophenfall seien im Gesetzentwurf nur eine sogenannte Kannbestimmung und an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geknüpft. Obwohl der Katastrophenschutz zur Daseinsvorsorge des Staates zählt, müsse das DRK eigene Mittel hierfür aufwenden. Der Sprecher der Senatsinnenverwaltung, Martin Pallgen, machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass betroffene Organisationen noch eine Stellungnahme abgeben können, der Gesetzentwurf sei noch nicht endgültig.

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