Wenn es nach den Plänen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble geht, sollen Wehrdienstleistende und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst künftig wie normale Arbeitnehmer besteuert werden. Dies sieht der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 vor. Darin heißt es, das eine Steuerfreiheit beim freiwilligen Wehrdienst angesichts des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit nicht gerechtfertigt sei. Da es sich beim Sold der Wehrpflichtigen und der Bezüge von Zivildienstleistenden um eine staatlich verordnete Dienste handelt, waren diese bisher steuerfrei.
Das Verteidigungsministerium und das für Bufdis zuständige Familienministerium lehnen die Pläne ab und kündigten bereits Widerstand an. Beide werden Freiwillige derzeit u.a. noch mit dem Versprechen, dass ihre Bezüge steuerfrei sind. Der Bundeswehrverband sprach von einem verheerenden Signal. Auch das DRK und der Malteser Hilfsdienst haben sich bereits zu den Plänen geäußert. „Freiwilliges Engagement muss belohnt und nicht bestraft werden“, sagte DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters. Karl Prinz zu Löwenstein, Geschäftsführender Vorstand des Malteser Hilfsdienstes, sprach von einem „absolut falschen Signal an die älteren Freiwilligen, wenn sie jetzt auf Taschengeld und geldwerte Leistungen aus dem Bundesfreiwilligendienst Steuern zahlen sollen.“