LAG Köln entscheidet zum „Fall Heinsberg“
Diese Frage stand heute Morgen um 9.30 Uhr vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Köln zur Klärung an. Mit erheblicher Verspätung begann die Revisionsverhandlung des Malteser Hilfsdienstes (MHD) gegen einen Mitarbeiter, der auf „Betriebsübergang“ nach § 613 a BGB (Neuvergabe Rettungsdienst im Kreis Heinsberg, RETTUNGSDIENST berichtet in Ausgabe 2/2007, S. 82) geklagt hatte. Nachdem jede Seite vorgetragen hatte und eine wirtschaftliche Lösung auch nicht in Betracht gezogen wurde, beendete der vorsitzende Richter Dr. Ehrich den Termin um 10.30 Uhr. Die Urteilsverkündung wird heute gegen 13.00 Uhr erwartet, die Entscheidung wird hier zu lesen sein. Also: Bleiben Sie dran!