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Bevölkerungswarnung durch Sirenen und Mobiltelefone

09.05.2012, 11:57 Uhr

Foto: H. Scholl

Neues System in der Schweiz

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Bern erneuert sein Warnsystem. Dabei wird das Polyalert-System der Atos IT Solutions and Services AG das bestehende Infranet der Swisscom ersetzen. Mit dem neuen System können Sirenen gesteuert sowie Mobiltelefone zur Alarmierung und Warnung mittels SMS genutzt werden. Somit können zukünftig auch gehörlose Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Durch die SMS-Texte können neben den Warnhinweisen auch Verhaltensregeln verbreitet werden. Ermittelte Mobiltelefone, die nicht in der Schweiz gemeldet sind, aber in einem Gefahrenbereich genutzt werden, erhalten im Ereignisfall englischsprachige Warnmeldungen und Verhaltensregeln. Damit kann sichergestellt werden, dass auch Besucher und Touristen vor Gefahren gewarnt werden können. Des Weiteren kann durch die SMS-Mitteilungen auch der Teil der Bevölkerung gewarnt und informiert werden, der die Bedeutung der Sirenensignale nicht kennt. In diesem Jahr wird in den ersten Kantonen das neue System eingeführt. Als Pilotkanton hat Glarus mit der Optimierung der Bevölkerungswarnung begonnen. 

Gegenüber Deutschland wird in der Schweiz trotz alternativer und innovativer Warnsysteme auch weiterhin auf ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem gesetzt. Dazu sollen bis Ende 2013 in 16 Kantonen 700 Sirenen des Wasseralarms und bis Ende 2015 alle 4.700 Sirenen des Allgemeinen Warnsystems in der gesamten Schweiz auf Polyalert umgestellt werden. Darüber hinaus werden alte Sirenen, die nicht kompatibel sind, vorrangig ersetzt. Mit den hochsicheren Systemen und Netzen ist auch beim Ausfall von einzelnen Systemkomponenten ein sicherer Weiterbetrieb des Gesamtsystems Polyalert sichergestellt. Die Aufgaben im Warndienst der Schweiz sind auf drei Träger, nämlich Bund, Kantone und Betreiber, durch die Alarmierungsverordnung (AV) verteilt. Dabei ist der Bund durch das BABS in Bern für die Festlegung der Anforderungen der technischen Systeme, deren Genehmigung sowie für die Festlegung der Mittel zur Verbreitung der Warnung und Verhaltensregeln zuständig. Die Kantone sorgen für die Planung der Alarmierung sowie für die Sicherstellung der Informationsweitergabe an die Behörden und die Alarmierung, während die Betreiber von Stauanlagen für das Wasseralarmssystem zuständig sind. (Scholl)

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