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Bewährungsstrafe für das Fälschen von DRK-Urkunden

04.05.2010, 10:03 Uhr

Foto: R. Schnelle

Sechs Monate sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit

Das Cochemer Amtsgericht hat einen 40-Jährigen aus der Eifel wegen Urkundenfälschung verurteilt. Sechs Monate auf Bewährung sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit erhielt der Mann dafür, dass er der Cochemer Kreisverwaltung gefälschte Urkunden des DRK vorlegte, mit denen er für den Autobetrieb seiner Lebensgefährtin die Anerkennung als Ausbildungsstelle für Erste Hilfe beantragen wollte. Das Verfahren gegen die 27-jährige Mitangeklagte wurde gegen Zahlung von 500 Euro zugunsten eines sozialen Zweckes eingestellt.

Der 40-Jährige legte vor Gericht ein Geständnis ab. Seine Lebensgefährtin habe die Unterlagen unterschrieben, ohne zu wissen, worum es dabei gehe. Sein Anwalt erklärte vor Gericht, der Angeklagte habe sich stark im Rettungsdienst engagiert und hätte gerne Erste-Hilfe-Ausbildungen durchgeführt sowie im DRK mitgearbeitet. Deshalb plädierte der Verteidiger für eine Geldstrafe. Dem folgte das Gericht allerdings nicht, da der Angeklagte schon mehrfach wegen Betrugs oder Urkundenfälschung verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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