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Bewältigung von Großschadenslage ist „vergabefremdes Kriterium“

09.09.2011, 14:31 Uhr

Foto: Archiv

Keine Verknüpfung in Ausschreibungen

Erstmals hat es eine deutsche Vergabekammer untersagt, die Ausschreibung von Krankentransportleistungen mit der Forderung nach genügend Kapazitäten für die Bewältigung von Großschadenslagen zu verbinden. Branchenbeobachter sprechen sogar von einer „spektakulären Entscheidung“, zu der die Vergabekammer Düsseldorf gelangt sei. Sie werde dem Wettbewerb im Rettungsdienst zu wesentlichen Fortschritten verhelfen, da es jetzt nicht mehr zulässig sei, „vergabefremde Kriterien“ bei der Angebotsbeurteilung heranzuziehen. „Die Forderung der Bereitstellung von zusätzlichem Personal zur Sicherstellung von Großschadenslagen ist rechtswidrig“, heißt es in der 61-seitigen Entscheidung der Kammer. „Sie verstößt gegen den Wettbewerbsgrundsatz und verletzt damit den Anspruch des Antragstellers darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über die Vergabeverfahren einhält.“ Im vorliegenden Fall klagte ein privates Rettungsdienstunternehmen gegen eine größere Kommune in Nordrhein-Westfalen. Ob die Entscheidung letztendlich die erwarteten Auswirkungen haben wird, bleibt trotz allem noch offen, denn die betroffene Stadt hat angekündigt, dass sie Widerspruch eingelegen will. (POG)

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