Der sächsische Landtag in Dresden verabschiedete am Donnerstag das so genannte Blaulicht-Gesetz, das die Belange von Brandschutz, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz künftig regeln soll. Damit wurde eine Konsequenz aus der Flutkatastrophe vom August 2002 gezogen. Das mit den Stimmen der CDU-Mehrheit verabschiedete Gesetz zieht, so die sächsische Opposition, nicht die richtigen und von der Kirchbach-Kommission angemahnten Lehren. Auch ein „faktische Privatisierung des Rettungsdienstes“ würde damit vorangetrieben werden.
Laut „Blaulicht-Gesetz“ soll die Finanzierung der Rettungsleitstellen künftig zur Hälfte von den Krankenkassen übernommen werden. Der Freistaat und die Kommunen tragen die andere Hälfte. Eine Reduzierung der derzeit 20 Leitstellen ist laut Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben. Ab dem Jahr 2011 ist allerdings das Innenministerium zur Festlegung der Standorte berechtigt.
„Blaulicht-Gesetz“ in Sachsen verabschiedet
28.05.2004, 11:49 Uhr