Falck strebte Nachprüfung an
Nach Köln, Solingen, Castrop-Rauxel und Marl ist mit Bonn eine weitere Kommune mit dem Versuch gescheitert, rettungsdienstliche Leistungen ohne vorherige Ausschreibung direkt an Hilfsorganisationen zu vergeben. Die Vergabekammer Rheinland stoppte in einem Nachprüfungsverfahren die geplante Direktvergabe (VK VOL 21/17).
Angestrengt hatte die Nachprüfung das Privatunternehmen Falck. Wie der Rettungsdienstkonzern in einer Presseerklärung mitteilt, müsse sich die Stadt Bonn nun mit einer sogenannten Interimsvergabe behelfen, bis der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzverfahren über die Anwendung der Bereichsausnahme in Deutschland befunden hat, welche die juristische Grundlage für die Direktvergabe bildet. (POG)