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BRK-Retter profitieren von erfolgreichem Tarifabschluss

07.04.2021, 10:09 Uhr

Foto: S. Jürgen

Mehr Geld für gute Arbeit


Die Beschäftigten des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) werden sich nach der Zustimmung von Gewerkschaft und BRK zum jüngst erzielten Tarifabschluss auf eine Steigerung ihrer Gehälter in den nächsten zwei Jahren um 4% freuen können. Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen, jeweils zum 1. April dieses Jahres und des nächsten Jahres. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di bezeichnete den Abschluss in einer Tarifinformation als „großen Erfolg“. Vor allem sei es gelungen, den Anschluss an den „Branchenführer“, den TVöD, nicht nur zu halten, sondern bei den Entgelten noch zu übertreffen. So wurden u.a. die unteren Entgeltgruppen (EG) bessergestellt. Bei ihnen erhöht sich der monatliche Mindestlohn um 55 Euro – der erste Mindestlohnbetrag, der überhaupt mit dem BRK vereinbart worden sei, betont Ver.di. Für die EG 1, Stufe 1, werden mit Wirkung zum 1. April als Monatswert auf Basis des rechnerischen Stundenlohns 10,00 Euro ausgewiesen. Ab dem 1. April 2022 erhöht sich dieser Stundenlohn auf 10,45 Euro. Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. September 2021 um 35 Euro und dann ab dem 1. September 2022 nochmals um 35 Euro erhöht; die der Praktikanten um jeweils 25 Euro.

„Auch hinsichtlich der Corona-Prämie haben wir ein besseres Ergebnis erzielt als im Öffentlichen Dienst oder beim DRK“, lobte Ver.di das Verhandlungsergebnis. Danach erhalten alle Beschäftigten mit der Entgeltabrechnung April 2021 eine Prämie in Höhe von einmalig 400 Euro brutto, Auszubildende 150 Euro. Die Pflegezulage steigt um 20 Euro im Monat auf nun 70. Corona-Prämien bleiben bis zu insgesamt 1.500 Euro steuer- und abgabenfrei. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2022. Im Vergleich: TVöD mit 28 Monaten und DRK-Tarifvertrag mit 30 laufen deutlich länger und erreichen dadurch rechnerisch nur jährliche Gehaltssteigerungen von 1,37 bzw. 1,36% im Gegensatz zum Vertrag Ver.di-BRK mit 2,0%.

Kein Durchbruch gelang der Gewerkschaft bei der Einführung eines Samstagszuschlags und der Erhöhung der Wechselschichtzulage. Die Ver.di-Tarifkommission hat nach eigenen Angaben aber den Tarifkompromissen zu Zeitwertkonten (Langzeitkonten), Gesundheitsfonds und Betrieblichem Gesundheitsmanagement sowie bis zu zwei zusätzlich freien Tagen bei Schichtarbeit zugestimmt. Innerhalb des Arbeitgeberlagers gibt es hingegen noch Gesprächsbedarf über den Abschluss. Hier wird die Tarifkommission der Arbeitgeber erst im Lauf des April ihren Beschluss fassen. Angesichts dieser Kontroversen warnte Ver.di vor einem „Großkonflikt“. (POG)

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