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BRK wehrt sich gegen Anzeige

03.02.2014, 15:19 Uhr

Foto: BRK

Arbeitsverträge enthalten keine Anstiftung zur Tötung

Das BRK hat sich mit Entschiedenheit gegen den Vorwurf zur Wehr gesetzt, in den Arbeitsverträgen des Verbandes sei womöglich eine Anstiftung zur Tötung durch Unterlassen enthalten. Das Vorliegen entsprechender Anzeigen bestätigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg. Ganz offenbar steht dieser Vorgang im Zusammenhang mit dem Fall von zwei Rettungsdienstmitarbeitern im BRK-Kreisverband Bad Windsheim/Neustadt/Aisch, denen wegen eigenmächtiger Medikamentengabe zunächst fristlos gekündigt worden war.

„Wir haben uns diese in dem betreffenden Kreisverband verwendeten Arbeitsverträge sehr genau angesehen und können auch nicht ansatzweise einen Hinweis auf eine Anstiftungstat erkennen“, sagte BRK-Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk. Er könne sich diese Anzeige nur mit einer verbandsinternen Auseinandersetzung von Einzelpersonen und Gruppen im Zusammenhang mit dem Streit um die beiden gekündigten Mitarbeiter erklären. Diese in der Öffentlichkeit ausgetragene Auseinandersetzung bedeute jedoch in der Außenwirkung eine ganz erhebliche Rufschädigung für das BRK. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat bislang auch nur Vorermittlungen bestätigt, das BRK rechnet angesichts der gesichteten Unterlagen nicht mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Da es sich bei der Strafanzeige aber um einen Vorwurf handelt, der das BRK als Hilfsorganisation insgesamt trifft, erwägt die Landesgeschäftsführung, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen vorsätzlicher falscher Verdächtigung einzureichen. (POG)

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