Aufgrund der vielfältigen Schwierigkeiten und der Uneinheitlichkeit bei der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes hat die Bundesregierung beschlossen, den Bundesländern die Regelungskompetenz zu entziehen und diese mit sofortiger Wirkung selbst zu übernehmen. Wie es in einer heute in Berlin veröffentlichten Pressemitteilung heißt, zeichne sich durch die Verzögerung ein nicht hinnehmbarer Fachkräftemangel ab. Dieser Entwicklung wolle man nicht tatenlos zusehen und habe sich daher zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen.
Nach wie vor hätten die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands in medizinischen Notfällen Anspruch auf eine qualifizierte und flächendeckende Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik, wie die Bundesregierung schon anlässlich der Einbringung des Notfallsanitätergesetzes betonte. Hierzu sei u.a. gut qualifiziertes Personal erforderlich. Der Bund regelt die Ausbildung zum Beruf des Notfallsanitäters und deren Umsetzung daher zukünftig zentral von Berlin aus. Verantwortlich im Bundesministerium für Gesundheit ist das Referat 228. Die noch zu besetzende Stelle hat das Ministerium am 16. März 2015 ausgeschrieben (mehr dazu hier).
In einem ersten Schritt will das Bundesgesundheitsministerium die Algorithmen vereinheitlichen. Dabei werde man sich vor allem an die Vorlagen aus Niedersachsen halten, die sich als besonders praxis- und handlungsorientiert erwiesen hätten.
Liebe Leserinnen und Leser,
bei dieser Meldung handelte es sich selbstverständlich um einen April-Scherz. Ein solches Vorgehen ist in einem föderalen Staat rechtlich überhaupt nicht möglich. Aber nicht nur bei der Meldung handelte es sich um eine „Ente“, auch die ersten 10 Kommentare waren nicht echt, sondern aus Statements zusammengewürfelt, die zu anderen Meldungen auf unseren Seiten geschrieben wurden.