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Bund und Länder uneins über Notfallsanitäter-Kompetenzen

25.11.2020, 16:01 Uhr

Foto: R. Schnelle

Anhörung am 16. Dezember im Gesundheitsausschuss des Bundestags


Nach wie vor uneins sind sich Bund und Länder in der Frage der Kompetenzen für Notfallsanitäter. Der Bund ist, wie aus einem Beitrag in der „Ärztezeitung“ hervorgeht, nach wie vor dafür, den Umfang der Kompetenzen unter Verweis auf § 4 des Notfallsanitätergesetzes zu beschreiben. Danach sollen beim Patienten auch invasive Maßnahmen vorgenommen werden dürfen, wenn kein Notarzt vor Ort ist und ein lebensgefährlicher Zustand beim Patienten vorliegt. Die Länder hatten ihre Ablehnung gegenüber diesem Konzept bereits vor einiger Zeit noch einmal bekräftigt. Sie halten die Vorstellung, dass standardisierte Vorgaben im Gesetz beschreiben sollen, welche Heilkundemaßnahmen von Notfallsanitätern in welchem Maße ergriffen werden dürfen, als untauglich für die Praxis. Notstandsmaßnahmen seien vielschichtig und eigneten sich daher nicht für eine standardmäßige Delegation. Der Bund beharrt auf seiner gegenteiligen Position: Zudem hätten die Standards, die die Regierung bis Ende 2021 entwickeln möchte, nur empfehlenden Charakter. Auch sei dabei die Beteiligung der Länder ausdrücklich vorgesehen.

Der Bundesrat moniert darüber hinaus, dass das Notfallsanitätergesetz ein Ausbildungs- und Berufszulassungsgesetz sei. Ermächtigungen zur Delegation von heilkundlichen Maßnahmen durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) seien hier fehl am Platz. Der Fokus des Streits liegt erneut auf dem seit Jahren diskutierten Punkt, ob die bundesgesetzliche Regelung des Notfallsanitätergesetzes (§ 4 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe c NotSanG) auf eine Befähigung der Notfallsanitäter für die „eigenständige“ Durchführung von Heilkundemaßnahmen abzielt, also ärztliche Leistungen de facto ersetzt, oder ob solche Tätigkeiten als vom ÄLRD delegierbare Aufgaben zu verstehen sind. Letztgenannter Auffassung neigt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu. Der Gesetzgeber hat nach seiner Meinung keine Substitutionslösung, also keinen Ersatz ärztlicher Leistungen durch Notfallsanitäter angestrebt. Am 16. Dezember plant der Gesundheitsausschuss des Bundestags eine Anhörung zu dem Thema. (POG)

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