Nachdem Anfang November 2003 das Bundeskabinett die Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beschlossen hatte, wurde dem von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Gesetz zur Einrichtung des BBK in der 2./3. Lesung vom Bundestag zugestimmt. Mit dem Gesetz vom 27. April wurde das BBK zum 1. Mai dieses Jahres errichtet und hat seinen Dienstsitz in Bonn.
Das BBK geht aus der am 1.1.2001 eingerichteten Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) hervor, die ihrerseits aus dem ehemaligen Bundesamt für Zivilschutz (BZS) entstanden ist, das zum 31. Dezember 2000 aufgelöst wurde. Das neue BBK nimmt Zivilschutzaufgaben wahr und wird als Servicestelle des Bundes das Krisenmanagement der Länder insbesondere auf den Gebieten Information und Koordination unterstützen. Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben ist das BBK in sechs Kompetenzzentren gegliedert (siehe auch IM EINSATZ 6/2003, S 6).
Zum BBK gehört auch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern sowie das Deutsche Notfallvorsorgesystem (deNIS). Damit ist das BBK elementarer Bestandteil der „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“, die Bund und Länder auf der Innenministerkonferenz im Juni 2002 beschlossen haben, um der veränderten Bedrohungs- und Gefahrenlage angemessen Rechnung zu tragen.
Seit dem 4. Juni ist das BBK über den Informationsverbund Bonn/Berlin IVBB unter der Rufnummer (0 18 88) 5 50 - 0 erreichbar. Über das Festnetz ist das BBK unter folgender Bonner Telefonnummer zu erreichen: (02 28) 55 54 - 0. (H. Scholl)
Weitere Informationen: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Deutschherrenstraße 93-95, D-53177 Bonn-Bad Godesberg
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) errichtet
11.06.2004, 14:16 Uhr