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Bundesrat stimmt Katastrophenwarnung per Cell Broadcast zu

26.11.2021, 11:29 Uhr

Regelung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft


Der Bundesrat hat heute der Mobilfunk-Warn-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugestimmt, die die Pflichten im Zusammenhang mit der Versendung von Warnungen über die Cell-Broadcast-Technologie konkretisiert und ausgestaltet. Mit einer Warnung über Cell Broadcast können alle Mobilfunkteilnehmenden, die mit ihrem Endgerät in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind, vor Katastrophen oder größeren Notfällen gewarnt werden.

Mithilfe der Mobilfunk-Warn-Verordnung wird ab dem 1. Dezember 2021 ein neuer Paragraf in das Telekommunikationsgesetz eingefügt, dessen Ziel es ist, die Warninfrastruktur in Deutschland um ein reichweitenstarkes Warnmittel zu ergänzen. Die Verordnung richtet sich an die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze und die Mobilfunkdienstanbieter. Die Pflichten wurden durch das Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) eingeführt. Die Mobilfunk-Warn-Verordnung regelt insbesondere die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen sowie die damit korrespondierenden Aufgaben der Bundesnetzagentur. Damit wird Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen hergestellt und die fehlerfreie Aussendung der Warnungen an die Mobilfunkendgeräte der Endnutzer gewährleistet.

Weiterführende Informationen sowie die Stellungnahmen verschiedener Mobilfunkanbieter finden Sie hier.

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