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Bundesrechnungshof kritisiert Rettungsdienst-Entgelt- und Gebührensätze

11.03.2018, 13:30 Uhr

Foto: K. von Frieling

Krankenkassen sollten mehr Mitwirkungsrechte haben


Der Bundesrechnungshof hat mit einer sogenannten Abschließenden Mitteilung vom 14. Februar 2018 das Bundesministerium für Gesundheit und den GKV-Spitzenverband über die „Prüfung der Finanzierung der Versorgung mit Krankentransportleistungen“ informiert (Gz.: IX 1 – 2013 – 5590). Darin heißt es, dass die Länder und Kommunen sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend aus der Finanzierung des Rettungsdienstes zurückgezogen hätten. Sie hätten damit ihre eigenen Haushalte entlastet und die Ausgaben in diesem Bereich auf die Krankenkassen verlagert. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Entgelt- und Gebührensätze für Rettungsdiensttransporte nicht auf den tatsächlichen Fahrkosten für einen Rettungswagen basieren würden, sondern im Ergebnis eine Umlage zur Finanzierung der Rettungsdienste der Länder bildeten.

Die Krankenkassen, so heißt es in der Mitteilung, hätten keine Möglichkeit, die Festsetzung der Gebührenhöhe und die Höhe der Entgelte für Krankentransportleistungen zu beeinflussen. Sie würden auf eine Finanzierungsfunktion reduziert werden. Der Bundesrechnungshof empfiehlt dem Bundesgesundheitsministerium daher, die Mitwirkungsrechte der Krankenkassen zu stärken. Kosten, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung als Fahrkosten zu tragen sind, sollten von den Ausgaben abgegrenzt werden, die von den Ländern „im Rahmen der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge für notwendige Rettungsdienste zu übernehmen sind.“ Kommunen und Länder hätten einen entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des Rettungsdienstes. Da sie dafür aber nur geringe oder gar keine eigenen Haushaltsmittel verwenden würden, bestünde auch „kein ausreichender Anreiz zu einer sparsamen Verwendung der Mittel.“

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