S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Bundesregierung gegen SGB-V-Reform für den Rettungsdienst

25.06.2013, 08:52 Uhr

Foto: M. Schepers

Bundestag soll Gesetzentwurf ablehnen

Die Bundesratsinitiative der Länder Hessen und Baden-Württemberg, den Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V (SGB V) künftig als medizinische Dienstleistung zu verankern und nicht mehr als reine Transportleistung zu definieren, ist im Bundeskabinett nicht auf Zustimmung gestoßen. Wie am Sitz der Regierung bekannt wurde, leitete das Kabinett den Gesetzentwurf an den Bundestag mit der Empfehlung weiter, ihn abzulehnen. Allerdings wird das Parlament in dieser Legislaturperiode dieses Thema aus Zeitgründen nicht mehr behandeln können. Dies wurde von Beobachtern dahingehend gedeutet, dass die SGB-V-Reform noch nicht endgültig vom Tisch ist.

Ziel der Länder war es, einen neuen § 38a im SGB V einzuführen, der die Leistungen des Rettungsdienstes als eigenes Segment aufführt: den Anspruch der Versicherten auf Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, ärztlich begleiteter Krankentransport, Krankentransport nach Maßgabe der Rettungsdienstgesetze der Länder); die Definition der Notfallrettung (medizinische Notfallversorgung und Notfalltransport); die Definition des ärztlich begleiteten Patiententransports und des Krankentransports; die Voraussetzungen für die Begründung eines Anspruchs auf ärztlich begleiteten Patienten- und Krankentransport; die Klarstellung, dass die Ausbildungskosten für den Gesundheitsfachberuf „Notfallsanitäterin“ und „Notfallsanitäter“ von den Krankenkassen zu zahlen sind und schließlich Kostentragungsregelungen für in Anspruch genommene Leistungen des Rettungsdienstes. Die bisher für den Rettungsdienst zuständigen §§ 60, 73, 75 und 133 sollten gleichzeitig modifiziert werden. (POG)

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum