Die Bundesregierung hat sich jetzt zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der GKV-WSG geäußert (wir berichteten). Sie folgt darin der Argumentation des Bundesrates und lehnt den pauschalen dreiprozentigen Abschlag auf vertraglich vereinbarte Entgelte für Fahrkosten ab. Zur Begründung heißt es, dass die gesetzliche Krankenversicherung davon finanziell erheblich belastet werden würde. „Insbesondere würde die Übernahme aller Einsätze der Notfallrettung und des Rettungsdienstes unabhängig von einer weiteren Leistung der Krankenkasse zu erheblichen Mehrkosten führen.“