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Bundesweite Studie zur „Rettungsdienst-Beauftragung und -Vergabe“

29.07.2021, 17:20 Uhr

Aus Vorschlägen sollen in Leitlinien und Muster entwickelt werden


Eine neue bundesweite Studie „Rettungsdienst-Beauftragung/-Vergabe 2030“, die jetzt an den Start gegangen ist, soll die bisher auf diesem Gebiet angewandten Verfahren untersuchen und neu bewerten. Ins Leben gerufen wurde das Projekt vom Public Safety Forum mit Sitz in München in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW). Erster Teil ist der Roll-out einer bundesweiten Befragung von Behörden, Rettungsdienstträgern und -betreibern, die mit Vergabeverfahren be- und vertraut sind. Die so gesammelten praktischen Erfahrungen mit Rettungsdienst-Vergaben aus verschiedenen Blickwinkeln bilden dann die Grundlage für konkrete Vorschläge für neuartige Vergabeformen und einen unkomplizierteren und effektiveren Verfahrensansatz. Diese Vorschläge sollen so ausgestaltet werden, dass sie in Leitlinien und Mustern für die Anwender sowie gegebenenfalls die Landesgesetzgeber münden können. Darüber hinaus möchte die Studie der Frage nachgehen, wie der Beauftragungs-/Vergabeprozess als Prüfstein und Treiber für Qualität und Innovation im Gesamtsystem des Rettungsdienstes genutzt werden kann. „Nach über 10 Jahren intensiver Vergabepraxis im Rettungswesen und angesichts neuer und besserer gesetzlicher Rahmenbedingungen ist es Zeit für neue Ansätze. Im Zentrum muss stehen, dass wir das Thema Beauftragung/Vergabe nicht bloß verfahrensmäßig ‚abarbeiten‘, sondern als Innovationstreiber verstehen und nutzen“, erläutert der Initiator und Leiter der Studie, Michael Kuffer LL.M., Rechtsanwalt/Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftragter an der HAW Hamburg. Die jeweiligen Vergabeverfahren bildeten die „Hebel für die Zukunftsentwicklung“.

In juristischer Hinsicht geht die Zielrichtung der Studie dahin, zum einen die neuen rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit der europarechtlich geschaffenen Bereichsausnahme zu demonstrieren, zum anderen sollen aber auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme sauber und rechtssicher für die Anwender abgebildet werden. Die aktuelle Ankündigung der EU-Kommission, erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland u.a. wegen Rettungsdienst-Vergaben einzuleiten, unterstreicht Zielsetzung und Aktualität der Studie. In diesem Sinne möchte die Studie nach den Worten ihrer Initiatoren, „zusammen mit allen progressiv denkenden Verantwortungsträgern im Rettungsdienst ein Miteinander im Aufbruch erzeugen.“ Im Mittelpunkt der Analyse stehen u.a. das Aufzeigen von Innovationspotenzialen, Vereinfachungsmöglichkeiten bei Beauftragungen und Vergaben, Möglichkeiten zur Qualitätssteigerung durch Beauftragungen und Vergaben. „Gerade die Bereichsausnahme eröffnet hier ganz neue Möglichkeiten“, unterstreicht Andreas Hitzges vom rheinland-pfälzischen Innenministerium und Mitglied des Forschungsbeirates mit 12 Mitgliedern, der die Studie begleitet. (POG)

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