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„Christoph Westfalen“ ohne Auftrag

11.07.2011, 11:04 Uhr

Foto: H. Scholl

Vertrag mit dem ADAC für nichtig erklärt

Der am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) stationierte Intensivtransporthubschrauber (ITH) „Christoph Westfalen“ der ADAC-Luftrettung GmbH Gemeinnützige Gesellschaft fliegt seit Freitag ohne Auftrag, nachdem das Verwaltungsgericht Münster den Vertrag mit dem Kreis Steinfurt als Träger des Luftrettungsdienstes für nichtig erklärt hatte. Allerdings wird der einzige in Nordrhein-Westfalen rund um die Uhr einsatzbereite ITH vom Typ BK 117 des ADAC weiterhin eingesetzt, bis eine endgültige Entscheidung ergangen ist.

Im vergangenen Jahr hat „Christoph Westfalen“ 786 Einsätze absolviert, wobei er auch Spezialtransporte für Patienten mit ECMO- oder IABP-Therapie durchgeführt hat. Darüber hinaus wird das Luftrettungsmittel für Primäreinsätze und somit als Dual-use-Hubschrauber (RTH/ITH), also im Doppelnutzen, eingesetzt. Die für die Verantwortlichen unerwartete Entscheidung erging nach einer Klage des Mitbewerbers, der DRF Luftrettung, gegen den 2008 über 10 Jahre geschlossenen Vertrag des Kreises Steinfurt mit der ADAC-Luftrettung GmbH. Die „Grevener Zeitung“ führt zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Münster aus: „Laut Urteil verstößt der Vertrag mit dem ADAC schon grundsätzlich gegen gesetzliche Vorgaben.“ Indes ist alles offen, da die Berufung beim Oberwaltungsgericht zugelassen und auch ein erneuter Zuschlag für die ADAC-Luftrettung GmbH bei einer neuen Ausschreibung möglich ist. (Scholl)

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